Rechtsmeldung | Russland | Arbeitsrecht
Aktuelle Änderungen des russischen Arbeitsgesetzbuches
Das russische Arbeitsgesetzbuch wird um Bestimmungen zur elektronischen Dokumentenverwaltung im Bereich der Arbeitsbeziehungen ergänzt.
10.12.2021
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 22. November 2021 trat das Gesetz zur Änderung des russischen Arbeitsgesetzbuches Nr. 377-FZ (Trudovoj kodeks) betreffend die Einführung der elektronischen Dokumentenverwaltung in Kraft.
Die Unternehmen sind ab dem 1. September 2022 zur Nutzung der Plattform "Arbeit in Russland" (Trud vsem) oder eines eigenen Systems zur elektronischen Datenverarbeitung angehalten. Bei Verwendung des eigenen Systems muss die Unterzeichnung und Speicherung eines elektronischen Dokuments sowie die Aufzeichnung des Empfangs durch die Parteien gewährleistet sein.
Das Gesetz sieht eine Verwendung der elektronischen Dokumentenverwaltung unter anderem für den Abschluss von Arbeitsverträgen, der Weiterverarbeitung und dem Speichern von Informationen, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, vor. Dagegen findet es keine Anwendung bei:
- Berichten von Arbeitsunfällen,
- Entlassungen von Angestellten,
- Dokumentationen über absolvierten Arbeitssicherheitsschulungen,
- Dokumenten, deren persönliche Unterzeichnung vom Gesetz vorgesehen wird,
- Beschäftigtennachweisen, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz erstellt worden sind.
Ferner besteht eine Informationspflicht gegenüber den Angestellten über den Übergang auf die elektronische Dokumentenverwaltung. Hierzu ist die Einwilligung der Angestellten einzuholen. Den Angestellten steht jedoch ein Widerrufsrecht zu.
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