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Rechtsmeldung | Russland | EU | Sanktionsverstoß als Strafttatbestand

EU will Sanktionen gegen Russland effektiver durchsetzen

Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Der Europäische Rat nahm am 28. November 2022 einstimmig einen Beschluss an, mit dem der Verstoß gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ aufgenommen wird. Bei EU-Straftatbeständen handelt es sich um besonders schwere Straftaten, die in der EU begangen werden und Auswirkungen über nationale Grenzen hinweg haben. Zur Zeit gibt es zehn EU-Straftatbestände. Dazu gehören unter anderem Geldwäsche, Korruption und Computerkriminalität.

Mit diesem Beschluss reagiert die EU auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine. Der Beschluss soll der effektiven Umsetzung der Sanktionen gegen Russland dienen. Derzeit herrscht unter den Mitgliedsstaaten kein einheitliches Verständnis davon, was unter Verstößen gegen Sanktionen und Konsequenzen bei Verstößen zu verstehen ist. Die Aufnahme des Verstoßes gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ ist der erste Schritt, um ein vergleichbares Maß von Sanktionen in der gesamten EU zu gewährleisten.

Im nächstem Schritt wird die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie mit Mindestvorschriften zur Feststellung von Straftaten und mit Strafen für Verstöße gegen Sanktionen der EU vorlegen. Der Richtlinienentwurf muss zunächst vom Rat und dem europäischem Parlament erörtert und angenommen werden.

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