Rechtsmeldung Russland Devisenrecht
Russland lockert das Devisenrecht für Fremdwährungsbeträge
Das russische Devisenrecht für Fremdwährungsbeträge wurde durch das Gesetz vom 28. Juni 2021 Nr. 223-FZ gelockert. Das erleichtert grenzüberschreitenden Handel mit Russland.
17.11.2021
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Nach dem russischen Devisenrecht besteht eine Verpflichtung zur Rückführung von Fremdwährungsbeträgen aus Rechtsgeschäften, die auf Konten bei Banken in Russland zu überweisen sind. Bei Verstoß gegen die sogenannte Verpflichtung zur Repatriierung drohen Unternehmen hohe Bußgelder.
Seit dem 1. Januar 2020 wurde die Verpflichtung für den russischen Rubel aufgehoben. Das ermöglicht den Unternehmen Konten in russischer und ausländischer Währung bei Banken im In- und Ausland zu eröffnen.
Seit dem 1. Juli 2021 ist zudem die Repatriierungspflicht für Fremdwährung durch das Gesetz vom 28. Juni 2021 Nr. 223-FZ (№ 223-ФЗ "О валютном регулировании и валютном контроле") zum Teil aufgehoben worden. Dies betrifft auch Verträge, die vor dem 1. Juli 2021 abgeschlossen wurden.
Für die Devisenhändler gilt die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten oder deren Beendigung sicherzustellen. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder.
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