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Russland: Medizintests für ausländische Fachkräfte
Ärztliche Untersuchungen für ausländische Fachkräfte sollen im Dreijahresrhythmus erfolgen.
22.07.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Gesetz Nr. 274-F3 vom 1. Juli 2021 bestimmt für ausländische Arbeitskräfte, die nach dem 31. Oktober 2021 zu Arbeitszwecken für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nach Russland eingereist sind, eine verpflichtende ärztliche Untersuchung. Die Untersuchung hat innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Einreise zu erfolgen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss die Untersuchung wiederholt worden.
Mit dem Gesetz Nr. 357-FZ, das am 14. Juli 2022 in Kraft getreten ist, erfolgte eine Klarstellung für ausländische Fachkräfte, die verpflichtet sind, eine ärztliche Untersuchung durchzuführen:
Ausländische hochqualifizierte Spezialisten müssen ab sofort innerhalb von 30 Tagen nach der Verlängerung der Arbeitserlaubnis die Untersuchung erneut absolvieren. Für ausländische Arbeitskräfte bedeutet es, dass die Untersuchung im Dreijahresrhythmus erfolgen muss.