Rechtsmeldung Russland Justiz und Recht
Russland verschärft das Gesetz über "Ausländische Agenten“
Das Gesetz bildet den Rechtsrahmen für die Kontrolle über die Tätigkeit von Unternehmen und Personen, die unter "ausländischem Einfluss" stehen.
21.12.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 1. Dezember 2022 ist das Gesetz Nr. 2075 vom 16. November 2022 "Über die Kontrolle der Tätigkeiten von Personen unter ausländischem Einfluss" in Kraft getreten.
Das Gesetz legt den Begriff der "ausländischen Agenten“ ("Inoagent“) fest und definiert den erlaubten Rahmen von deren Tätigkeit. Als "ausländische Agenten“ gelten natürliche und juristische Personen, die eine Unterstützung aus dem Ausland erhalten haben und/oder unter einem anderweitigen Einfluss stehen und die an politischen Aktivitäten teilnehmen sowie Informationen für eine breite Öffentlichkeit sammeln und verbreiten.
Das Gesetz betrifft sowohl russische als auch ausländische Unternehmen, nicht staatliche Organisationen und natürliche Personen. Wird eine Einstufung als "ausländischer Agent" vorgenommen, so gilt eine Reihe an Beschränkungen, wie zum Beispiel: eingeschränkte Teilnahme an Ausschreibungen, Gewährung von staatlicher Unterstützung, die Anwendung des vereinfachten Steuersystems, kein Anbieten von Bildungsangeboten.
Zeitgleich soll ein einheitliches Register für "ausländische Agenten“ und ihnen nahestehenden Personen geschaffen werden. Ab demselben Datum treten auch die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Roskomnadzor und den "ausländischen Agenten“ in Kraft. Sowie das Verfahren über die Benachrichtigung des russischen Justizministeriums und der Strafverfolgungsbehörden. Das Verfahren berechtigt sie dazu, eine außerplanmäßige Kontrolle bei "ausländischen Agenten" durchzuführen.