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Special | Coronavirus | Russland
Die russische Staatsduma verabschiedete am 22. Mai 2020 das dritte Gesetzespaket zur Unterstützung russischer Unternehmen und Bürger während der Coronavirus-Pandemie. Am 8. Juni 2020 ergänzte die Regierung vier Maßnahmen. (Stand: 8. Juni 2020)
Von Edda Wolf | Bonn
Die staatliche Unterstützung konzentriert sich auf kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmer (Selbständige), Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Familien mit Kindern.
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Nicht-Regierungsorgansationen:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Einzelunternehmer, die in den am stärksten von Coronavirus betroffenen Branchen tätig sind, sowie einschlägige NGO und religiöse Organisationen sind von der Zahlung von Steuern und Vorauszahlungen sowie von Sozialversicherungsprämien befreit, die im zweiten Quartal 2020 angefallen sind.
Die Regierung verlängert den Zeitraum des Aufschubs von Mietzahlungen für Staatseigentum für kleine und mittlere Unternehmen aus den am stärksten vom Coronavirus betroffenen Branchen bis zum 1. Oktober 2020. Zugleich können Schulden innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden - vom 1. Januar 2021 bis zum 1. Januar 2023.
Die betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen können ihre Mietverträge vorzeitig ohne Vertragsstrafe kündigen. Das Recht entsteht erst, wenn sich die Vermieter/Leasinggeber weigern, die zu zahlende Rate zu senken. Allerdings wird die Sicherheitszahlung nicht zurückerstattet an den Mieter/Leasingnehmer.
Kleine und mittlere Unternehmen, die verbrauchssteuerpflichtige Waren verkaufen, einschließlich Catering- und Hotelunternehmen mit einer Lizenz für den Alkoholverkauf, können finanzielle Unterstützung aus dem Staatshaushalt erhalten;
Die Beträge der abgeschriebenen Raten für Kredite, die Einzelunternehmer oder Unternehmen im laufenden Jahr zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung aufgenommen haben, und die darauf aufgelaufenen Zinsen werden nicht als Einkommen bei der Steuer betrachtet.
Von der Einkommensteuer (ESt) befreit wird Einkommen in Form einer Barzahlung mit Anreizcharakter für die Ausführung besonders wichtiger Arbeiten, für besondere Arbeitsbedingungen und für die zusätzliche Belastung von Personen, die an der Identifizierung, Verhütung und Beseitigung der Folgen der neuen Coronavirus-Infektion beteiligt sind, und Bürger, einschließlich Ärzten und Sozialarbeitern, die soziale Dienste anbieten.
Einzelunternehmer (Selbständige), die nach dem 1. März 2020 gezwungen waren, ihre Tätigkeit einzustellen, erhalten von Juni bis August 2020 Arbeitslosengeld in Höhe von maximal 12.130 Rubel. (ergänzt von der russischen Regierung am 8. Juni 2020)
Einzelunternehmer (Selbstständige) erhalten für das Jahr 2019 eine Rückerstattung ihrer Einkommensteuer.
Für Einzelunternehmer (Selbständige), die in den am stärksten betroffenen Branchen tätig sind, wird die Höhe der Sozialversicherungsprämie für 2020 um einen Mindestlohn in Höhe von 20.318 Rubel gesenkt.
Spenden zur Bekämpfung des Coronavirus sind steuerlich absetzbar:
Spenden Unternehmen und Einzelunternehmer ihr Eigentum (Geräte, Geld) zur Bekämpfung des Coronavirus, wird der Wert des übertragenen Eigentums bei der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer, die einheitliche Agrarsteuer und das vereinfachte Steuersystem in die Aufwendungen einbezogen und wirkt somit steuermindernd. Unternehmen und Einzelunternehmer, die Geräte an medizinische Einrichtungen spenden, um COVID-19 zu diagnostizieren und zu behandeln, dürfen also die Kosten abschreiben und so die Berechnungsgrundlage für die Gewinnsteuer senken. Die russische Regierung hat hierzu eine Liste mit 15 medizinischen Geräten genehmigt. Darunter sind Pulsoximeter, mechanische Beatmungsgeräte, Computertomographen sowie Luftfiltrations- und Reinigungsgeräte. Die beim Erwerb oder Import solchen Eigentums gezahlte Mehrwertsteuer ist abzugsfähig und kann nicht erstattet werden.
Spenden in Form von Eigentum und Geldtransfers an Organisationen, die im Register sozial-orientierter gemeinnütziger Organisationen (NGO) aufgeführt sind, die Subventionen und Zuschüsse erhalten, sowie an zentralisierte religiöse Organisationen und von ihnen gegründete gemeinnützige Organisationen zählen zu den "sonstigen Ausgaben" im Zusammenhang mit Produktion und Verkauf. Spenden an andere gemeinnützige Organisationen im Register der gemeinnützigen Organisationen, in den am stärksten vom Coronavirus betroffenen Branchen, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Kriterien für die Aufnahme in dieses Register, das Verfahren für dessen Führung und die Zulassungsstelle werden von der russischen Regierung festgelegt.
Unterstützung für Bürger:
Die russische Regierung erhält das Recht:
Die Gesetzentwürfe treten in Kraft, nachdem sie vom Föderationsrat genehmigt, vom Präsidenten unterzeichnet und offiziell veröffentlicht wurden. Das Gesetz soll ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten und auf Rechtsbeziehungen ab dem 1. Januar 2020 sowie auf die Befreiung von KMU, Selbstständigen, NGO und religiösen Organisationen von Steuern und Versicherungsprämien ab 1. April 2020 anwendbar sein.