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Wirtschaftsumfeld | Russland | Finanzsanktionen

Russland verschärft Regulierung des Finanz- und Wertpapiermarktes

Der Kreml ergreift neue Maßnahmen zur Stabilisierung des russischen Finanz- und Wertpapiermarktes. Die Rechte westlicher Anteilseigner werden weiter beschnitten.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Regierung erschwert Verkauf russischer Wertpapiere durch Ausländer

Mit dem Präsidialerlass Nr. 138 „Über zusätzliche vorübergehende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wertpapierumlauf“ erschwert Präsident Putin den Verkauf russischer Aktien durch westliche Ausländer. Seit 3. März 2023 müssen Anleger eine Genehmigung für den Handel mit Aktien russischer Unternehmen einholen, wenn diese zuvor von Eigentümern aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, erworben wurden. Betroffen sind alle Aktien, Hinterlegungsscheine, Staatsanleihen, Anleihen russischer Unternehmen und Investmentfonds, die nach dem 1. März 2022 erworben wurden. Die Genehmigung erteilen die Zentralbank oder die Regierungskommission zur Überwachung ausländischer Investitionen.

Zentralbank regelt Rückholung russischer Wertpapiere aus dem Ausland

Die Währungshüterin legt für Verwahrstellen ein Verfahren zur Rückübertragung russischer Wertpapiere aus dem Ausland fest. Damit sollen ausländische Organisationen aus der Buchhaltungskette ausgeschlossen und die Rechte der russischen Anleger besser geschützt werden. Die Verwahrstellen können einmalig bei der zentralen Wertpapierverwahrstelle einen Antrag auf Rückübertragung stellen. Dann werden die Aktien und Anteile auf einem speziell eröffneten Depot gutgeschrieben.

Seit 1. Januar 2023 können Eigentümer von Wertpapieren, die diese samt der Nutzungsrechte an ausländische Finanzorganisationen abgetreten haben, bei der zentralen Verwahrstelle zudem eine Zwangsübertragung der Vermögenswerte auf eine inländische Handelsinfrastruktur beantragen.

Zentralbank verlängert Beschränkungen auf Handel mit ausländischen Wertpapieren

Die Währungshüterin verlängert die Einschränkungen für den Handel mit blockierten ausländischen Wertpapieren, die zuvor auf Nichthandelskonten transferiert wurden, um weitere sechs Monate bis 30. November 2023. Seit 1. April 2023 sind Händler nicht mehr berechtigt, Kundenaufträge für Geschäfte mit ausländischen Wertpapieren an der Börse anzunehmen und auszuführen. Russische Verwahrstellen führen weiterhin Aufzeichnungen über die Rechte der Kunden an den gesperrten Vermögenswerten. Das Eigentumsrecht an den ausländischen Aktien bleibt von der Regelung unberührt. Nicht betroffen sind Wertpapiere ausländischer Emittenten, deren Kerngeschäft in Russland liegt.

Regierungskommission muss Finanztransaktionen genehmigen

Zur Sicherstellung der Finanzstabilität des Landes muss die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen für bestimmte Finanztransaktionen seit 28. März 2023 eine Genehmigung erteilen. Betroffen sind Transaktionen mit russischen Wertpapieren und Eurobonds zwischen Gebietsansässigen und Partnern aus Sanktionsstaaten (von der russischen Regierung als „unfreundliche Staaten“ bezeichnet), wenn gleichzeitig:

- Wertpapiere und Anleihen von einer ausländischen Organisation verbucht und (oder) verwahrt werden, die berechtigt ist, über die Wertpapiere zu verfügen und die Rechte an ihnen zu übertragen;

- Die Abwicklung solcher Transaktionen auf Konten erfolgt, die bei ausländischen Finanzinstituten eröffnet wurden.

Banken können Kontoeröffnung für ausländische Organisation beantragen

Russische Geldinstitute können seit 30. März 2022 bei der Steuerbehörde einen Antrag stellen, um einer ausländischen Organisation die Eröffnung eines Bankkontos für steuerliche Zwecke zu ermöglichen. Die Zentralbank führte ein neues Verfahren für die Einreichung des Antrags durch eine russische Bank ein. Dieser muss innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Tag nach seinem Posteingang bei der Bank übermittelt werden.

Für Aktienverkäufe werden 20 Prozent Abgaben fällig

Ortsansässige Verkäufer von Aktien oder Wertpapieren müssen künftig bei jeder Transaktion einen „freiwilligen Beitrag“ von 20 Prozent des Nennwertes der Wertpapiere an den föderalen Haushalt überweisen. Das geht aus dem Protokoll der Sitzung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen vom 24. April 2023 hervor. Betroffen sind Transaktionen mit Staatsanleihen, Anleihen russischer Emittenten, deren zentrale Buchführung durch eine russische Verwahrstelle erfolgt, sowie mit Anteilen russischer Aktiengesellschaften oder Investmentfonds.

Dividendenzahlungen an ausländische Gesellschafter sollen einfacher werden

Die Regierung erarbeitet Vorschläge, um das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen zur Auszahlung von Dividenden an ausländische Gesellschafter zu präzisieren. Aktuell darf der Gesamtbetrag der Überweisung von Dividenden oder Darlehenszinsen 10 Millionen Rubel pro Monat nicht überschreiten, wenn diese an Begünstigte in Staaten, die sich den Sanktionen gegen Russland angeschlossen haben, fließen. Alternativ können höhere Summen auf ein Typ-C-Konto einbezahlt oder eine Genehmigung des Finanzministeriums über einen höheren Auszahlungsbetrag eingeholt werden.

Mit den Präzisierungen sollen bestehende Unklarheiten ausgeräumt werden. Aktuell ist keine Frist für die Bearbeitung eines Antrags zur Erteilung der Genehmigung verschriftlicht. Zudem soll geklärt werden, welches Ministerium zuständig ist für die Entwicklung der Schlüsselindikatoren (KPI), welche die Grundlage für die Erteilung der Genehmigung zur Zahlung von Dividenden bilden. Weiterhin werden Sonderregelungen und geringere Anforderungen eingeführt zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für westliche Unternehmen, die weiter in Russland tätig bleiben möchten.

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