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Zollbericht Russland Krieg in der Ukraine
Am 9. März 2022 einigten sich die EU-Mitglieder über weitere Sanktionen. Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für insgesamt 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen.
15.03.2022
Im Zuge der neuen Sanktionen wurden die Verordnungen (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und (EU) Nr. 833/2014 geändert.
Für Russland bedeutet dies eine Erweiterung der Sanktionsliste, 160 weitere Personen wurden in die Liste aufgenommen. Zu den aufgeführten Personen gehören:
Darüber hinaus führen die neuen Sanktionen zu weitreichenden Beschränkungen für die Ausfuhr von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie und auch die Ausnahme in Bezug auf die Annahme von Einlagen von mehr als 100.000 Euro bei EU-Banken auf Schweizer und EWR-Bürger wurde ausgedehnt.
Schließlich bestätigte die EU, dass Darlehen und Kredite auf beliebige Weise gewährt werden können, einschließlich Krypto-Assets. Der Begriff „übertragbare Wertpapiere“ wurde präzisiert, um Krypto-Assets eindeutig einzubeziehen und somit die ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden Beschränkungen zu gewährleisten.
Die neuen Sanktionen wirken sich erstmals auch auf Belarus aus: Es wurden ähnliche SWIFT- Verbote wie für Russland beschlossen und darüber hinaus wird klargestellt, dass Krypto-Vermögenswerte in den Geltungsbereich von „übertragbaren Wertpapieren“ fallen.
Die Finanzsanktionen betreffen nun auch Belarus und spiegeln im Wesentlichen die Sanktionen gegenüber Russland, das bedeutet: