Zollmeldung Russland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Eurasische Wirtschaftsunion – Neue Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Jahr 2020
02.08.2019
Bonn (GTAI) - Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission legte bei seiner letzten Sitzung am 31. Juli 2019 neue Zollkontingente und deren Volumen für ausgewählte Arten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für das Jahr 2020 fest. Im Rahmen der festgelegten Zollkontingente ist die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern zu niedrigeren Einfuhrzollsätzen als im gemeinsamen Zolltarif zulässig.
Für Weißrussland sind im nächsten Jahr Kontingente in folgenden Mengen zulässig:
Schweinefleisch - 20 000 Tonnen
Fleisch ohne Knochen von einheimischen Hühnern - 10 000 Tonnen
Fleisch ohne Knochen von Puten - 0,9 000 Tonnen
Für Kasachstan ist die Quote für
Rindfleisch auf 21 Tausend Tonnen und
für Geflügelfleisch auf 140 Tausend Tonnen festgesetzt.
Für Kirgisistan beträgt die Quote für
Rindfleisch 5 000 Tonnen
für Schweinefleisch 3,5 000 Tonnen und
für Geflügelfleisch 58 000 Tonnen.
Für Russland ist eine Quote für
Rindfleisch in Höhe von 570 Tsd. Tonnen
Geflügelfleisch - 364 Tsd. Tonnen
Milchmolke - 15 Tsd. Tonnen vorgesehen.
Für Armenien sind keine Zollkontingente festgesetzt worden. (KAP)
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