Mehr zu:
RusslandZolltarif, Einfuhrzoll
Zoll
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zollmeldung Russland Zolltarif, Einfuhrzoll
Der Beschluss N 342 über die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren trat am 1. August in Kraft.
04.08.2020
Die Änderungen gelten unabhängig von Warenkategorien für die Zollabfertigung zum freien Warenverkehr. Auch Waren, für die eine Zollanmeldung für den vorübergehenden Gebrauch vorliegt, sind betroffen.
Neben zahlreichen Erhöhungen der Zollgebühren setzt der Beschluss auch einen neuen Satz für die Zollabfertigungen von Waren für den persönlichen Gebrauch fest. Die Zollgebühren von Waren für den persönlichen Gebrauch, die über der Wertgrenze der zollfreien Einfuhr liegen, verdoppeln sich auf 500 Rubel. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr beträgt derzeit 200 Euro bzw. 31 kg.
Außerdem entfällt ab sofort die Zahlung des Zolls von 0,75 % für die elektronische Anmeldung.
Folgende Zollgebühren wurden unter anderem erhöht :
Zollwert | Zollgebühren |
---|---|
bis 200.000 Rubel | 775 Rubel |
200000 - 450000 Rubel | 1.550 Rubel |
450001 - 1200000 Rubel | 3100 Rubel |
1200001 - 2700000 Rubel | 8530 Rubel |
2700001 - 4200000 Rubel | 120000 Rubel |
1 Rubel =0,012 Euro
Eine vollständige Übersicht zu den neuen Zollsätzen können Sie im Original-Beschluss oder auch zusammengefasst nachlesen.