Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Sambia

Zoll und Einfuhr kompakt - Sambia gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

  • Sambia ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).

    Welthandelsorganisation (WTO)

    Sambia ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) bereits am 10. Februar 1982 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Sambia seit dem 1. Januar 1995 an.

    Weitere Informationen zu: Sambia in der WTO

    Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)

    Sambia gehört neben 15 weiteren afrikanischen Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community - SADC) an. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung des Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das im Jahr 2000 in Kraft getretene SADC-Handelsprotokoll. Es sieht den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vor. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.

    Gemeinsamer Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA)

    Sambia ist ebenfalls Mitglied des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (Common Market for Eastern and Southern Africa - COMESA), der sich für die Förderung von Handel, Wirtschaft und Zusammenarbeit einsetzt. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem der Ausbau einer Freihandelszone und somit der Abbau von Handelshemmnissen auf in der Region hergestellte Waren.

    Tripartite

    Im Rahmen des COMESA und der SADC ist Sambia Teil der Tripartite Freihandelszone, die am 25. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Freihandelszone ist die Integration der bereits bestehenden Handelsblöcke COMESA, EAC und SADC und die Erleichterung des Warenverkehrs zwischen diesen Mitgliedstaaten.

    Pan-Afrikanische Freihandelszone

    Sambia hat am 5. Februar 2021 die Ratifizierungsurkunde für die afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) hinterlegt. Das Abkommen über die Schaffung einer pan-afrikanischen Freihandelszone umfasst neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Maßnahmen auch Themen wie zum Beispiel Investitionen, Eigentumsrechte und E-Commerce.

    Präferenzen im Rahmen des APS

    Waren mit Ursprung in Sambia können zudem bei der Einfuhr in einige Drittstaaten von einseitigen Zollpräferenzen profitieren. Als Begünstigter des Generalized System of Preferences/Allgemeinen Präferenzsystems (GSP/APS) erhält Sambia von ausgewählten Industrieländern einen präferenziellen Marktzugang für eine Reihe an Waren.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union (EU)

    Die Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und den Ländern des östlichen und südlichen Afrika (ESA) wurden im Jahr 2004 aufgenommen. Seit Mai 2012 wenden Mauritius, Madagaskar, die Seychellen und Simbabwe sowie seit Februar 2019 die Komoren das WPA vorläufig an. Mit diesen fünf ESA-Staaten verhandelt die EU bereits ein vertieftes WPA. Zurzeit können Sambia keine Begünstigungen innerhalb des WPA gewährt werden.

    Die Verhandlungen mit den anderen ESA-Staaten (Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Malawi, Sambia, Somalia und Sudan) pausieren dagegen seit 2011. Demnach findet das Abkommen derzeit (noch) keine Anwendung auf den Handel zwischen der EU und Sambia. Die EU gewährt Sambia dennoch im Rahmen des APS einseitige Zollpräferenzen.

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  • Je nach Zollverfahren sind zu der Zollanmeldung noch weitere Unterlagen vorzulegen. 

    Bei Verstößen, fehlenden oder falschen Unterlagen sind nicht nur Verzögerungen in der Abwicklung möglich, der Zoll kann zudem zusätzliche Zollgebühren verlangen, die Ware beschlagnahmen und/oder Strafen verhängen. Beachten Sie deshalb folgende Formalitäten: 

    Registrierung

    Alle Importeure – sowohl Unternehmen als auch inländische oder ausländische Einzelpersonen – sind verpflichtet, beim Warenimport nach Sambia eine sogenannte Tax Payer Identification Number (TPIN) vorzulegen. Diese ist in das entsprechende Feld der Zollanmeldung einzutragen und somit für jede Zollabwicklung erforderlich. Die Registrierung erfolgt über ein Onlineportal der Zambia Revenue Authority.

    Weitere Informationen zur: Tax Payer Identification Number

    Vorabanmeldung der Ware

    Eine sogenannte pre-arrival Customs Declaration (Vorabanmeldung) kann vorgenommen werden, um den Einfuhrprozess und die entsprechende Zollabwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie ist nicht obligatorisch.

    Die fünftägige Vorlaufzeit für Vorababfertigungsverfahren wurde mit Customs and Excise Amendment Act 2024 aufgehoben.

    Einfuhrlizenz

    Für die meisten Einfuhren ist keine Lizenz vorgeschrieben. Einige Waren dürfen dagegen nur mit einer Lizenz eingeführt werden - z. B. Pflanzen, Agrarprodukte, Pharmazeutika und Waffen. Das Ministry of Trade and Industry vergibt in der Regel die Importlizenzen. Für bestimmte Produktgruppen wie Medikamente (ZAMRA), Lebensmittel oder Chemikalien gelten gesonderte Lizenzverfahren.

    Zollanmeldung

    Die Zollanmeldung (Bill of Entry) enthält alle Informationen, die für die Beurteilung des zollpflichtigen Wertes der Sendung erforderlich sind und wird mit weiteren Warenbegleitpapieren von dem Einführer selbst oder einem beauftragten Zollagenten eingereicht. 

    Ab einem Warenwert von 2.000 US-Dollar ist die Zollanmeldung über einen lizenzierten Zollagenten erforderlich.

    Der Zollagent oder der Einführer selbst füllt das entsprechende Formular CE 20 aus und übermittelt dies sowie alle erforderlichen Warenbegleitpapiere elektronisch über das Portal Automated System for Customs Data (ASYCUDA World). Die jeweilige Abfertigungsstelle ermittelt auf Grundlage der eingereichten Papiere die zu zahlenden Einfuhrabgaben, die vom Importeur oder Zollagenten zu entrichten sind. Die Bezahlung der Einfuhrabgaben erfolgt bei den meisten Zollämtern über e-Payment Plattformen. Barzahlung und Bankschecks akzeptieren einige Zollämter ebenfalls. Stellt der sambische Zoll fest, dass die tatsächlich eingeführten Waren mit der Zollanmeldung übereinstimmen sowie alle fälligen Einfuhrabgaben beglichen wurden, erfolgt die Freigabe (release order).

    Warenbegleitpapiere

    Neben der Zollanmeldung sind abhängig von der Ware noch weitere Dokumente einzureichen:

    • Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben (oder Pro-Forma-Rechnung) in englischer Sprache
    • Packliste (nur wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke beziehungsweise der gelieferten Ware enthält)
    • Frachtdokumente (Bill of Lading, Airwaybill)
    • Präferenznachweis (sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann und soll)
    • Verkaufsbestätigung/Kaufverträge
    • Speditions-/Frachtrechnungen
    • entsprechende Kontoauszüge
    • je nach Ware sonstige Zeugnisse/Bescheinigungen (sofern erforderlich, zum Beispiel Tiergesundheitszeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse, Einfuhrgenehmigung/-lizenz oder Herstellererklärungen)

    Diese Dokumente werden in der Regel ebenfalls elektronisch über ASYCUDA übermittelt.

    Weitere Informationen zur Einfuhr von Waren, Zollanmeldung und Warenbegleitpapieren:

    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

    Sambia hat Ende Oktober 2023 das Programm für autorisierte Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator/AEO) eingeführt und möchte damit die Beziehung zwischen den internationalen Wirtschaftsbeteiligten stärken sowie den Handel erleichtern und zugleich sicherer gestalten. Bisher haben acht Unternehmen den AEO-Status inne. Unternehmen, die den AEO-Status besitzen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können folglich von einigen Vorteilen sowie Vergünstigungen bei der Zollabfertigung profitieren.

    Neben dem AEO-Programm führt Sambia noch das sogenannte Customs Accredited Clients Program (CACP), welches ähnliche Funktionen und Vorteile wie der AEO vorsieht und sich auf zuverlässige und gesetzestreue Händler beschränkt.

    Weitere Informationen zum AEO:

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.

    Nach dem sambischen Zoll- und Verbrauchsteuergesetz (The Customs and Excise Act) können Waren zum freien Verkehr abgefertigt oder auch in ein besonderes Zollverfahren überführt werden.

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (home use)

    Die Zollverwaltung prüft im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr, ob alle geforderten Nachweise vorliegen und setzt die Einfuhrabgaben fest. Mit Zahlung der Abgaben und Freigabe durch die Zollverwaltung kann der Einführer ohne weitere zollrechtliche  Einschränkungen über die Ware verfügen.

    Autorisierte Wirtschaftsbeteiligte können von einigen Vorteilen sowie Vergünstigungen bei der Zollabfertigung profitieren.

    Weitere Informationen:

    Zolllager (warehousing)

    Waren, die nach Ankunft in Sambia nicht unmittelbar zum freien Verkehr abgewickelt werden sollen, können zur Lagerung (warehousing of goods) in einem zugelassenen Lager bis zu zwölf Monate gelagert werden.

    Der sambische Zoll unterscheidet zwischen verschiedenen Lagerhäusern, wobei das öffentliche und das private Lager die wichtigsten Lagerformen darstellen. Das Nutzen eines Lagers setzt eine Lageranmeldung (warehousing declaration - IM7) voraus, die beim sambischen Zoll eingereicht werden muss. Abhängig vom Lagerverfahren wird eine Garantie in Höhe der zu zahlenden Zölle und Steuern fällig. Wird die Ware dem Lager entnommen und zum freien Verkehr abgewickelt, sind die entsprechenden Einfuhrabgaben zu entrichten.

    Weitere Informationen:

    Vorübergehende Verwendung (temporary admission)

    Waren können vorübergehend in Sambia eingeführt werden, wenn beabsichtigt ist, diese nach einem von der Zollbehörde festgelegten Zeitraum wieder auszuführen. Beispielsweise werden Waren lediglich vorübergehend eingeführt, wenn eine aktive Veredelung (zum Beispiel Reparatur) durchgeführt wird. Häufig werden auch Ausstellungs-, Bildungs- oder wissenschaftliche Materialien lediglich vorübergehend eingeführt.

    Die vorübergehende Einfuhr setzt eine Genehmigung voraus, die vorab von jeder natürlichen oder juristischen Person beantragt werden kann. Das entsprechende Antragsformular (TIP 0001) ist bei jedem Zollamt erhältlich. Das ausgefüllte Formular sowie unter Umständen Rechnungskopien, vorläufige Ausfuhrdokumente, relevante Genehmigungen, Eigentumsdokumente und weitere Verträge müssen dem Einreisehafen beziehungsweise dem Einreiseflughafen mindestens fünf Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum vorliegen. 

    Mit einer gültigen Genehmigung können Waren bis zu zwölf Monate in Sambia im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr verbleiben. Unter Umständen kann dieser Zeitraum auf Antrag verlängert werden. Verbleiben Waren über den genehmigten Zeitraum hinaus in Sambia, sind nicht nur die Einfuhrzölle in voller Höhe zu zahlen, es kann auch zudem eine Geldstrafe anfallen.

    Ob für die Waren, die im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr in Sambia eingeführt werden, Einfuhrzölle und Steuern anfallen, hängt von vielen Faktoren ab. Beispielsweise werden gewerbliche Waren (ausgenommen Berufsausrüstung) teilweise von den Einfuhrabgaben befreit. Eine vollständige Steuerbefreiung genießen dagegen zum Beispiel Waren, die zu Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturzwecken eingeführt werden. Sind keine Zölle zu entrichten, kann der Einführer jedoch dazu aufgefordert werden, eine Kaution in Höhe des Zolls zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Wiederausfuhr erstattet wird.

    Weitere Informationen zur vorübergehenden Einfuhr

    Versandverfahren (transit)

    Im Transitverfahren können Waren unter zollamtlicher Überwachung durch Sambia befördert werden.

    Vor Eintreffen der Ware in Sambia muss die Waren beim Zoll angemeldet und die entsprechende Zollanmeldung (Form CE20) gemeinsam mit den entsprechenden Warenbegleitpapieren elektronisch über ASYCUDA eingereicht werden. Eingescannte Kopien der Originaldokumente werden für die Abfertigung akzeptiert - im Zweifelsfall werden die Originale angefordert. Dabei ist das Zollverfahren "Transit Procedure" zu wählen. Erst nachdem der sambische Zoll die Versanddokumente und unter Umständen auch die entsprechenden Waren überprüft hat und die Abgaben gezahlt wurden, erteilt der Zoll eine Freigabe und stellt das Transitdokument aus.

    Containerladungen können mit einer Zollplombe versehen werden, um die Ladung vor Manipulationen zu schützen. Risikoreiche Ladungen können mit einer elektronischen Echtzeit-Überwachung durch Sambia befördert werden.

    Beim Straßentransit müssen die transportierten Waren innerhalb von 5 Tagen nach Verlassen des Zollgeländes am Eingangshafen beim Ausgangshafen gemeldet werden.

    Bei der Wiederausfuhr werden die Transitdokumente und Waren erneut geprüft und erst dann freigegeben, wenn der Zoll keine Auffälligkeiten festgestellt hat.

    Weitere Informationen:

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  • In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

    Neben den Einfuhrzöllen fallen bei der Wareneinfuhr in Sambia noch die Mehrwertsteuer und je nach Warenkategorie Verbrauchsteuern und/oder weitere Abgaben an. Zu zahlende Einfuhrabgaben sind fällig, sobald die Zollanmeldung beim Zoll eingereicht und bearbeitet wurde. Die Zahlung kann in der Regel über die e-Payment-Plattform erfolgen.

    Zolltarif

    Der Zolltarif Sambias basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022). 

    Der sambische Zolltarif enthält neben der Codenummer (HS Code) und der Warenbeschreibung (Description of Goods) den allgemeinen Zollsatz (Customs Duty Rate), die jeweils geltende Einfuhrumsatzsteuer (VAT) sowie Verbrauchssteuer (Excise Duty Rate).

    Der Zolltarif enthält zumeist Wertzollsätze zwischen derzeit 0 und 40 Prozent. Der im Durchschnitt angewandte Most-Favoured-Nation-Zollsatz (MFN) lag 2025 bei 14,6 Prozent (WTO-Schedule für Samibia).

    Nach Inkrafttreten des Tripartite Free Trade Area (TFTA) Abkommens zwischen COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), der EAC (East African Community) und der SADC (Southern African Development Community) gewährt Sambia zollfreien Zugang für Waren, die die Ursprungsregeln der jeweils zutreffenden regionalen Wirtschaftsgemeinschaft erfüllen.

    Section 74 und 75 des sambischen Zollgesetzes regeln Schutzmaßnahmen gegen Dumping und Subventionen. In den letzten Jahren hat Sambia keine solche Maßnahmen erlassen.

    Gesetzesgrundlage: Customs and Excise Tariff

    Weitere Informationen zur: Einreihung von Waren in Sambia

    Zollwert als Bemessungsgrundlage

    Die Höhe des Einfuhrzollsatzes erfolgt in Sambia auf Grundlage des sogenannten CIF-Wertes (Cost, Insurance, Freight = Kosten, Versicherung, Fracht). Demnach wird der tatsächliche Transaktionswert einer Ware (Dies ist der Preis, der für die Ware tatsächlich gezahlt wurde oder zu zahlen ist, wenn sie in das Zollgebiet von Sambia eingeführt wird) zuzüglich der Transport-, Versicherungs- und Verladekosten herangezogen. 

    Sollte der Zollwert nicht auf Grundlage des Transaktionswertes der Ware ermittelt werden können, sind die Vorschriften und Bestimmungen zur Ermittlung des Zollwertes gemäß den Vereinbarungen über die Umsetzung von Art. VII des GATT 1994 heranzuziehen. Dabei ist die folgende Reihenfolge der Berechnungsgrundlagen einzuhalten: Transaktionswert gleicher Waren, Transaktionswert gleichartiger Waren, deduktiver Wert, errechneter Wert und nach der Schlussmethode geschätzter Wert.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der sambischen Einfuhrumsatzsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Sambia erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können. 

    Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den steuerpflichtigen Wert erhoben, d. h. Zollwert + Zollabgaben (+ Verbrauchsteuer, sofern zutreffend), und beträgt im Regelfall 16  Prozent.

    Daneben gibt es einen Nullsteuersatz sowie die Möglichkeit der Befreiung. Für die unter den Second Schedule des VAT Act fallenden Waren findet der Nullsatz Anwendung. Dazu gehören unter anderem ausgewählte Lebensmittel und Produkte der Landwirtschaft. Darüber hinaus sind die im First Schedule des VAT Act gelisteten Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer befreit. Darunter fallen unter anderem Bücher und Zeitungen sowie ausgewählte pharmazeutische Produkte.

    Weitere Informationen zu: Einfuhrumsatzsteuer

    Gesetzesgrundlage: The Value Added Tax Act

    Verbrauchsteuer

    Bei der Einfuhr von beispielsweise folgenden Waren fällt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) an:

    • Alkoholische Getränke (zum Beispiel Wein und Bier)
    • Tabakwaren (zum Beispiel Zigaretten)
    • Plastiktüten
    • Zement
    • Parfum und weitere ausgewählte Kosmetikprodukte
    • Brenngas

    Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert. Die Verbrauchsteuer in Sambia variiert je nach Produktart und beträgt zwischen 3 und 145 Prozent.

    Beispiele - Wie hoch ist der Verbrauchsteuersatz für ausgewählte Waren?
    ProduktkategorieBeispielVerbrauchsteuersatz
    Alkoholische GetränkeSchaumwein (HS: 2204.10.00)60 Prozent
    TabakwarenTabakenthaltende Zigaretten (HS: 2402.20.00)452 K/1.000 Stück
    PlastikEinkaufstasche aus Plastik(HS: 3923.29.91)30 Prozent
    KraftstoffeMotorbenzin (HS: 2710.12.10)K2.34/Liter
    Stand der Tabelle: 29.09.2025 / 1 Sambischer Kwacha (K) = 0,036 EUR (29.09.2025)Quelle: https://www.zra.org.zm/wp-content/uploads/2025/02/2025-National-Tariff-Book-January.pdf

    Weitere Informationen zu: Verbrauchsteuer

    Gesetzesgrundlage: Customs and Excise Tariff

    Befreiung von Abgaben

    Ausgewählte Gruppen von Importeuren, wie zum Beispiel neue Einwohner Sambias, sowie bestimmte Waren, wie etwa Waren für die sambische Regierung, können von bestimmten Einfuhrabgaben befreit werden. Die Liste aller Zollbefreiungen und ihrer spezifischen Anforderungen kann online eingesehen werden.

    Zollerleichterungen, Rückerstattungen oder Erlass von Abgaben sind in Section 89 and Regulation 74 des Zoll- und Verbrauchsteuergesetzes sowie der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsteuerverordnung geregelt.

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  • Einfuhrverbote sowie -beschränkungen dienen dem Schutz der Gesellschaft sowie der Aufrechterhaltung der Umwelt in Sambia.

    Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, können Einfuhrbeschränkungen oder sogar -verbote gelten. 

    Die in Sambia geltenden Einfuhrbeschränkungen und -verbote basieren im Allgemeinen auf dem Zoll- und Verbrauchsteuergesetz von 1995 (Customs and Excise Act, 1995, Section 40) und anderen einschlägigen Gesetzen. Folgende Vorschriften sind unter anderem bei der Einfuhr zu beachten:

    • Control of Goods Act, 1954, Section 3

    • The Controlled Substances Act, 2023

    • Statutory Instrument No. 31 of 2007

    • Environmental Management (Licensing) Regulations, 2013 (SI NO. 112 OF 2013)

    Die Zollbeamten stellen sicher, dass die oben genannten Vorschriften eingehalten werden, indem die Waren sowie die entsprechenden Nachweise bei Einfuhr/Ausfuhr überprüft werden. Ein Verstoß führt zu einer Beschlagnahmung der Ware und möglicherweise zu weiteren rechtlichen Schritten.

    Einfuhrverbote

    Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, gelten Einfuhrverbote. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen somit unter keinen Umständen ein- oder ausgeführt werden:

    Einfuhrverbote können auch nur für einen gewissen Zeitraum verhängt werden, um beispielsweise die Verbreitung einer Krankheit zu verhindern.

    Einfuhrbeschränkungen

    Waren, für die auf Grundlage nationaler Gesetze oder internationaler Abkommen Beschränkungen gelten, dürfen eingeführt werden, sofern die geforderten Nachweise vorgelegt werden können.

    Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit Einfuhrbeschränkungen:

    • Lebensmittel (wie zum Beispiel Obst, Honig, getrocknete Früchte und Nüsse)
    • Tiere und tierische Erzeugnisse (wie zum Beispiel Fleisch von Wildtieren)
    • Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse (wie zum Beispiel Holz)
    • genetisch veränderte Organismen
    • Medikamente
    • Chemikalien (unter anderem Pflanzenschutzmittel)

    Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur vor Ankunft in Sambia entsprechende Einfuhrdokumente, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz und/oder ein Analysezertifikat, bei den zuständigen Behörden anfordern und einreichen. Die Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum sambischen Markt erforderlich, sodass die Dokumente bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen müssen. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen möglich.

    Tier- und Pflanzengesundheitliche Regelungen

    Bei der Einfuhr von Tieren, Tierprodukten, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sind Besonderheiten zu beachten.

    Einfuhr von Tieren und Tierprodukten

    Für die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen wird eine Einfuhrgenehmigung vorausgesetzt, die in englischer Sprache beim Ministry of Fisheries and Livestock zu beantragen ist (Antragsformular). Die Höhe der Kosten und die Dauer der Bearbeitungszeiten hängen von der Art des eingeführten Tieres beziehungsweise des tierischen Produktes ab (siehe hierzu Animal Health (Veterinary Services Fees) Regulations).

    Für die Einfuhr wird zudem ein Veterinärgesundheitszertifikat (Veterinary Health Certificate for Live Animals or a Veterinary Health Certificate for Animal Products) vorausgesetzt, welches von den zuständigen Gesundheitsbehörden im Exportland ausgestellt wird.

    Aufgrund von Seuchenausbrüchen können für bestimmte Einfuhren besondere Schutzmaßnahmen gelten. Informationen stellt die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zur Verfügung.

    Alle Tiere werden vor Abreise im Herkunftsland und bei Ankunft in Sambia einer Quarantäne unterzogen. Die Dauer kann von Fall zu Fall unterschiedlich lang ausfallen. Bei Ankunft der Tiere oder der tierischen Erzeugnisse führt die Zollbehörde eine Gesundheitsprüfung durch und überprüft die entsprechenden Begleitdokumente. Erst nach erfolgreicher Prüfung kann eine endgültige Bewilligung und somit Freigabe der Waren eingeholt werden.

    Rechtsgrundlage und weitere Information: The Animal Health Act (Act No. 27 of 2010)

    Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

    Für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen wird eine Einfuhrgenehmigung vom Ministry of Agriculture vorausgesetzt. Die Bearbeitung dauert im Normalfall circa fünf Tage. Eine längere Bearbeitungszeit ist möglich, wenn zusätzlich eine Schädlingsbekämpfungsbewertung erforderlich ist. 

    Bei der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Sambia muss im Regelfall ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt durch den zuständigen Pflanzengesundheitsdienst des Exportlandes, vorgelegt werden.

    Die eingeführten Pflanzen/Pflanzenerzeugnisse werden bei Ankunft an der Zollgrenze unter Anwendung der Plant Quarantine and Phytosanitary Service (PQPS)-Standards kontrolliert und einer Quarantäne unterzogen. Die Quarantäneanforderungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

    Rechtsgrundlage und weitere Information: The Plant Health Act, 2025

    Einfuhr gefährdeter Arten

    Sambia ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Das Abkommen setzt sich für einen nachhaltigen, internationalen Handel zum Schutz der in den Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen ein.

    Zum Schutz gefährdeter Arten hat Sambia Sonderverfahren eingeführt, die es bei der Einfuhr zu beachten gilt. Ausgewählte Arten können demnach nur mit einer Einfuhrgenehmigung oder im Ramen der Kontingente eingeführt werden.

    Weitere Informationen zur: Einfuhr gefährdeter Arten

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  • In Sambia sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Beachten Sie bei der Einfuhr die dort geltenden Normen und Standards.

    Sambia verfügt über zwei nationale Institutionen für Normung: das Zambia Bureau of Standards (ZABS) und die Zambia Compulsory Standards Agency (ZCSA), die in enger Kooperation agieren.

    Ausgewählte Waren dürfen nur dann in Sambia eingeführt werden, wenn diese den festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

    Normen und Standards

    Standards spielen in der Geschäftswelt eine wichtige Rolle, denn sie stellen unter anderem sicher, dass Unternehmen regulatorische Anforderungen erfüllen und somit Verbraucher vor Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit schützen.

    Nationale Standards

    Für die Entwicklung, Verabschiedung, Anwendung und Zertifizierung nationaler Standards ist die sambische Standardisierungsbehörde (Zambia Bureau of Standards - ZABS) verantwortlich. Auf nationaler Ebene unterscheidet ZABS zwischen freiwilligen und obligatorischen Standards.

    Obligatorische Standards (technische Spezifikationen)

    Die Zambia Compulsory Standards Agency (ZCSA) verwaltet und überwacht verbindliche Standards, um öffentliche Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, Verbraucher zu schützen und die Umwelt zu bewahren.

    Obligatorische Standards zeichnen sich durch verbindliche Spezifikationen oder Mindestanforderungen, die ein Produkt erfüllen muss, aus. Für unter anderem folgende Waren sieht Sambia derzeit obligatorische Standards vor (vollständige Liste):

    • Seife
    • Schweinefutter
    • Vaseline
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • Pflanzenöl
    • Maismehl
    • Trinkwasser
    • Dieselkraftstoff und Benzin

    Freiwillige Standards

    Neben den obligatorischen Standards hat Sambia freiwillige Standards entwickelt, die vor allem in bewährten Geschäftspraktiken genutzt werden. Freiwillige Standards sind nicht bindend und nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte steigern.

    Durchsetzung der Standards

    Für die Durchsetzung der Standards sind nicht ausschließlich die Standardisierungsbehörden ZABS und ZCSA zuständig. Folgende sektorspezifische Regulierungsbehörden sind ebenfalls für die Durchsetzung von Standards beziehungsweise technischen Spezifikationen zuständig:

    Sektorspezifische Regulierungsbehörden
    ZuständigkeitsbereichRegulierungsbehörde
    Informations- und KommunikationstechnikZambia Information Communications and Technology Authority (ZICTA)
    EnergiesektorEnergy Regulation Board (ERB)
    Straßenverkehr, Fahrzeugsicherheit und VerkehrspolitikRoad Transport and Safety Agency (RTSA)
    UmweltschutzZambia Environmental Management Agency (ZEMA)
    MesswesenZambia Metrology Agency (ZMA)
    Lebensmittel/ErnährungspolitikNational Food and Nutrition Commission
    Die Liste ist nicht abschließendQuelle: WTO Trade Policy Review Zambia: https://www.wto.org/english/tratop_e/tpr_e/s474_e.pdf

     

    Weitere Informationen zu den obligatorischen und freiwilligen Standards:

    Internationale Standards

    Für eine Vielzahl von Waren werden internationale Standards anerkannt. Beispielsweise akzeptiert Sambia Waren, die den Bedingungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie die der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) entsprechen. Sambia ist zudem Mitglied der afrikanischen Organisation für Normung (ARSO).

    Konformitätsbewertungsverfahren

    An den wichtigsten Einfuhrpunkten werden importierte Waren systematisch auf Qualität und Konformität geprüft. Grenzinspektoren stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Produkte kontrolliert sind, bevor sie die Grenze nach Sambia passieren. Bei der Konformitätsbewertung werden sowohl die Dokumentation als auch das Produkt selbst gemäß einschlägigen Leitfäden kontrolliert. Die Inspektion umfasst dabei auch die Probenahme und anschließende Analyse des Produkts.

    Das ZABS greift für Akkreditierungsdienstleistungen auf die Southern African Development Community Accreditation Services (SADCAS) zurück. Als regionale Akkreditierungsstelle übernimmt SADCAS die Aufgabe, Konformitätsbewertungsdienste in Ländern ohne eigene nationale Akkreditierungsbehörde zu stärken. Die Akkreditierung wird Konformitätsbewertungsdienstleistern erteilt, die nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen der einschlägigen internationalen Normen in vollem Umfang erfüllen. Sambia zieht aktuell die Einrichtung einer eigenen Akkreditierungsstelle in Betracht.

    Je nach Art der Produkte können spezifische Zertifizierungen bzw. Verfahren gelten, um den Konformitätsnachweis zu erbringen. Beispielsweise unterliegt die Einfuhr gebrauchter Fahrzeuge obligatorischen Standards. Die Zambia Compulsory Standards Agency (ZCSA) setzt diesen verbindlichen Standard durch ein System der Vorversandkontrolle um. Die technische Überwachung gebrauchter Kraftfahrzeuge, die für den sambischen Markt bestimmt sind, erfolgt durch von der ZCSA autorisierte Prüforganisationen.

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  • Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung sind in den jeweiligen Produktnormen enthalten.

    Der Exporteur sollte sich vorab mit den jeweiligen Produktnormen vertraut machen und sich mit dem Importeur über die entsprechenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen austauschen.

    Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

    Waren sollten mit den handelsüblichen Angaben markiert werden, um diese genauer identifizieren zu können.

    Spezifische Vorschriften für die Ursprungskennzeichnung ("Made ... in") bestehen derzeit nicht. Verboten sind jedoch solche Ursprungskennzeichnungen, die irreführend sind oder nicht der Wahrheit entsprechen. 

    Die Markierung kann dabei ein Schild, eine Marke, ein Zeichen, ein Bild oder eine andere beschreibende Angabe sein, das auf dem jeweiligen Produkt selbst geschrieben, gedruckt oder geprägt wird. Die Markierung kann auch in Form eines Etiketts an einer Verpackung befestigt werden oder auf ein separates Produkt (zum Beispiel Garantieschein) gedruckt werden.

    Produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften

    Abhängig von der einzuführenden Ware können produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften gelten, die vor dem Inverkehrbringen der Ware unbedingt eingehalten werden müssen. Dabei müssen die einzuführenden Waren den internationalen und/oder nationalen (obligatorischen) Etikettierungs-/Kennzeichnungsvorschriften entsprechen, die zumeist in den jeweiligen Produktnormen hinterlegt sind.

    Verpackungsvorschriften

    Da die Packstücke zumeist im Freien gelagert werden und somit wechselnden Wetterverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, wasserdichte, stoßfeste, hitzebeständige sowie diebstahlsichere Verpackungen zu wählen.

    Die sambischen Behörden erkennen für Holzverpackungen den IPPC-Standard ISPM-Nr. 15 an. Dementsprechend dürfen Waren in Holzverpackungen eingeführt werden, sofern diese Holzverpackungsmaterialien entrindet, mit anerkannten Maßnahmen behandelt (zum Beispiel Hitzebehandlung oder Begasung) und entsprechend gekennzeichnet werden. 

    Ausgewählte Waren müssen auch im Rahmen der Verpackungsvorschriften nationale sowie internationale Standards einhalten. Beispielsweise gelten für Medikamente, Lebensmittel und Kosmetik spezielle Verpackungsanforderungen, die dem Food and Drugs Act zu entnehmen sind.

    Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften recherchieren

    Produktspezifische Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften können Sie im Zambia Trade Information Portal recherchieren.

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  • Freie Wirtschaftszonen gewähren Handelserleichterungen und fördern somit den Wettbewerb.

    Die sambische Regierung betreibt seit Anfang der 2000er Jahre Programme zur Entwicklung von Multi-Facility Economic Zones (MFEZs) und Industrieparks, um die Industrialisierung und Beschäftigung zu fördern.

    Solche Wirtschaftszonen sind ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb eines Staates, in dem für Investoren Sonderkonditionen in Form von Zoll- und Steuererleichterungen, aber auch administrative Erleichterungen gelten. Ziel einer solchen Zone ist die Steigerung von in- und ausländischen Direktinvestitionen und somit die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

    Vorteile der Wirtschaftszonen

    Lokale sowie ausländische Unternehmen, die sich in einer solchen Zone angesiedelt haben, genießen zahlreiche Handelsvorteile. Beispielsweise werden Investitionsgüter und Maschinen für eine gewisse Zeit von den Einfuhrzöllen befreit und unterliegen einer beschleunigten Abschreibung. Abseits der finanziellen Anreizen ermöglicht die MFEZ einen besseren Zugang zu verschiedenen Märkten und stärkt somit die Wettbewerbskraft eines Unternehmens.

    Zusätzliche Fördermaßnahmen für Investitionen werden in den Haushaltsplänen der Regierung in regelmäßigen Abständen vorgestellt.

    Standorte der Wirtschaftszonen

    Sambia verfügt derzeit über folgende MFEZ und Industrieparks:

    • Lusaka South (MFEZ)
    • Chambishi (MFEZ)
    • Jiangxi (MFEZ)
    • Kalumbila (MFEZ)
    • Lusaka East (MFEZ)
    • Lumwana (MFEZ)
    • Ndola - Sub-Sahara Industrial Park (Industriepark)
    • Roma Industrial Park (Industriepark)

    Tätigwerden setzt Erlaubnis voraus

    Ein Investor darf nur dann in einer MFEZ beziehungsweise in einem Industriepark Waren für den lokalen oder ausländischen Markt herstellen und Dienstleistungen erbringen sowie die entsprechenden Anreize in Anspruch nehmen, wenn dieser eine entsprechende Erlaubnis vorweisen kann. Diese kann digital auf der Seite der Zambia Development Agency beantragt werden.

    Weitere Informationen zu den Wirtschaftszonen in Sambia

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.