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Zollbericht Sambia Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Je nach Zollverfahren sind zu der Zollanmeldung noch weitere Unterlagen vorzulegen. 

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Bei Verstößen, fehlenden oder falschen Unterlagen sind nicht nur Verzögerungen in der Abwicklung möglich, der Zoll kann zudem zusätzliche Zollgebühren verlangen, die Ware beschlagnahmen und/oder Strafen verhängen. Beachten Sie deshalb folgende Formalitäten: 

Registrierung

Alle Importeure – sowohl Unternehmen als auch inländische oder ausländische Einzelpersonen – sind verpflichtet, beim Warenimport nach Sambia eine sogenannte Tax Payer Identification Number (TPIN) vorzulegen. Diese ist in das entsprechende Feld der Zollanmeldung einzutragen und somit für jede Zollabwicklung erforderlich. Die Registrierung erfolgt über ein Onlineportal der Zambia Revenue Authority.

Weitere Informationen zur: Tax Payer Identification Number

Vorabanmeldung der Ware

Eine sogenannte pre-arrival Customs Declaration (Vorabanmeldung) kann vorgenommen werden, um den Einfuhrprozess und die entsprechende Zollabwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie ist nicht obligatorisch.

Die fünftägige Vorlaufzeit für Vorababfertigungsverfahren wurde mit Customs and Excise Amendment Act 2024 aufgehoben.

Einfuhrlizenz

Für die meisten Einfuhren ist keine Lizenz vorgeschrieben. Einige Waren dürfen dagegen nur mit einer Lizenz eingeführt werden - z. B. Pflanzen, Agrarprodukte, Pharmazeutika und Waffen. Das Ministry of Trade and Industry vergibt in der Regel die Importlizenzen. Für bestimmte Produktgruppen wie Medikamente (ZAMRA), Lebensmittel oder Chemikalien gelten gesonderte Lizenzverfahren.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung (Bill of Entry) enthält alle Informationen, die für die Beurteilung des zollpflichtigen Wertes der Sendung erforderlich sind und wird mit weiteren Warenbegleitpapieren von dem Einführer selbst oder einem beauftragten Zollagenten eingereicht. 

Ab einem Warenwert von 2.000 US-Dollar ist die Zollanmeldung über einen lizenzierten Zollagenten erforderlich.

Der Zollagent oder der Einführer selbst füllt das entsprechende Formular CE 20 aus und übermittelt dies sowie alle erforderlichen Warenbegleitpapiere elektronisch über das Portal Automated System for Customs Data (ASYCUDA World). Die jeweilige Abfertigungsstelle ermittelt auf Grundlage der eingereichten Papiere die zu zahlenden Einfuhrabgaben, die vom Importeur oder Zollagenten zu entrichten sind. Die Bezahlung der Einfuhrabgaben erfolgt bei den meisten Zollämtern über e-Payment Plattformen. Barzahlung und Bankschecks akzeptieren einige Zollämter ebenfalls. Stellt der sambische Zoll fest, dass die tatsächlich eingeführten Waren mit der Zollanmeldung übereinstimmen sowie alle fälligen Einfuhrabgaben beglichen wurden, erfolgt die Freigabe (release order).

Warenbegleitpapiere

Neben der Zollanmeldung sind abhängig von der Ware noch weitere Dokumente einzureichen:

  • Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben (oder Pro-Forma-Rechnung) in englischer Sprache
  • Packliste (nur wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke beziehungsweise der gelieferten Ware enthält)
  • Frachtdokumente (Bill of Lading, Airwaybill)
  • Präferenznachweis (sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann und soll)
  • Verkaufsbestätigung/Kaufverträge
  • Speditions-/Frachtrechnungen
  • entsprechende Kontoauszüge
  • je nach Ware sonstige Zeugnisse/Bescheinigungen (sofern erforderlich, zum Beispiel Tiergesundheitszeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse, Einfuhrgenehmigung/-lizenz oder Herstellererklärungen)

Diese Dokumente werden in der Regel ebenfalls elektronisch über ASYCUDA übermittelt.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Waren, Zollanmeldung und Warenbegleitpapieren:

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Sambia hat Ende Oktober 2023 das Programm für autorisierte Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator/AEO) eingeführt und möchte damit die Beziehung zwischen den internationalen Wirtschaftsbeteiligten stärken sowie den Handel erleichtern und zugleich sicherer gestalten. Bisher haben acht Unternehmen den AEO-Status inne. Unternehmen, die den AEO-Status besitzen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können folglich von einigen Vorteilen sowie Vergünstigungen bei der Zollabfertigung profitieren.

Neben dem AEO-Programm führt Sambia noch das sogenannte Customs Accredited Clients Program (CACP), welches ähnliche Funktionen und Vorteile wie der AEO vorsieht und sich auf zuverlässige und gesetzestreue Händler beschränkt.

Weitere Informationen zum AEO:

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