Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Sambia Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Je nach Zollverfahren sind zu der Zollanmeldung noch weitere Unterlagen vorzulegen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Bei Verstößen, fehlenden oder falschen Unterlagen sind nicht nur Verzögerungen in der Abwicklung möglich, der Zoll kann zudem zusätzliche Zollgebühren verlangen, die Ware beschlagnahmen und/oder Strafen verhängen. Beachten Sie deshalb folgende Formalitäten: 

Registrierung

Jedes Unternehmen, das Waren in Sambia einführen möchte, muss eine sogenannte Tax Payer Identification Number (TPIN) vorweisen. Diese ist in das entsprechende Feld der Zollanmeldung einzutragen und somit für jede Zollabwicklung erforderlich. Die Registrierung erfolgt über ein Onlineportal der Zambia Revenue Authority.

Weitere Informationen zur: Tax Payer Identification Number

Vorabanmeldung der Ware

Eine sogenannte pre-arrival Customs Declaration (Vorabanmeldung) kann vorgenommen werden, um den Einfuhrprozess und die entsprechende Zollabwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie ist nicht obligatorisch.

Eine Vorabanmeldung kann bis zu sieben Tage vor Ankunft der Ware vom Importeur elektronisch über das Single Electronic Window eingereicht werden. Die fälligen Einfuhrabgaben können mit der Abgabe der Vorabanmeldung und somit bereits im Voraus geleistet werden.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung (Single Administrative Document (SAD) 500) enthält alle Informationen, die für die Beurteilung des zollpflichtigen Wertes der Sendung erforderlich sind und wird mit weiteren Warenbegleitpapieren von einem beauftragten Zollagenten oder dem Einführer selbst eingereicht. 

Ab einem Zollwert von 2.000 US-Dollar ist die Abwicklung durch einen Zollagenten, der vom Einführer benannt wird, verpflichtend. 

Der Zollagent oder der Einführer selbst (bis Warenwert 2.000 US-Dollar) füllt das entsprechende Formular CE 20 aus und übermittelt dies sowie alle erforderlichen Warenbegleitpapiere elektronisch über das Portal Automated System for Customs Data (ASYCUDA World). Die jeweilige Abfertigungsstelle ermittelt auf Grundlage der eingereichten Papiere die zu zahlenden Einfuhrabgaben, die vom Importeuer oder Zollagenten zu entrichten sind. Die Bezahlung der Einfuhrabgaben erfolgt bei den meisten Zollämtern über e-Payment Plattformen. Barzahlung und Bankschecks akzeptieren einige Zollämter ebenfalls. Stellt der sambische Zoll fest, dass die tatsächlich eingeführten Waren mit der Zollanmeldung übereinstimmen sowie alle fälligen Einfuhrabgaben beglichen wurden, erfolgt die Freigabe (release order).

Warenbegleitpapiere

Neben der Zollanmeldung sind abhängig von der Ware noch weitere Dokumente einzureichen:

  • Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben (oder Pro-Forma-Rechnung) in englischer Sprache
  • Packliste (nur wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke beziehungsweise der gelieferten Ware enthält)
  • Frachtdokumente (Bill of Lading, Airwaybill)
  • Präferenznachweis (sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann und soll)
  • Verkaufsbestätigung/Kaufverträge
  • Speditions-/Frachtrechnungen
  • entsprechende Kontoauszüge
  • je nach Ware sonstige Zeugnisse/Bescheinigungen (sofern erforderlich, zum Beispiel Tiergesundheitszeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse, Einfuhrgenehmigung/-lizenz oder Herstellererklärungen)

Diese Dokumente werden in der Regel ebenfalls elektronisch über ASYCUDA übermittelt.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Waren, Zollanmeldung und Warenbegleitpapieren:

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Die sambische Zollbehörde strebt an, das bestehende CACP (Customs Accredited Clients Program) in ein vollwertiges Programm für autorisierte Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator/AEO) zu überführen.

Sambia möchte mit der Einführung des AEO-Programms die Beziehung zwischen den internationalen Wirtschaftsbeteiligten stärken sowie den Handel erleichtern und zugleich sicherer gestalten. Unternehmen, die später den AEO-Status besitzen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können folglich von einigen Vorteilen sowie Vergünstigungen bei der Zollabfertigung profitieren.

Derzeit verfügt Sambia über das sogenannte Customs Accredited Clients Program (CACP), welches ähnliche Funktionen und Vorteile wie der AEO vorsieht und sich auf zuverlässige und gesetzestreue Händler beschränkt.

Weitere Informationen zum AEO:

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.