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Rechtsmeldung | Sambia | Gewerblicher Rechtsschutz

Neues Gesetz zum Gewerblichen Rechtsschutz in Sambia

Die sambische Regierung hat mit einem neuen Gesetz zum Gewerblichen Rechtsschutz das Markenrecht modernisiert. Sie kommt damit internationalen Verpflichtungen nach.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Im neuen Gesetz wird unter anderem die Definition einer Handelsmarke auf Hör-, Geruchs- und haptische Marken sowie Dienstleistungsmarken erweitert. Außerdem können künftig Kollektivmarken und geografische Herkunftsangaben eingetragen werden.

Neu ist auch der Schutz bekannter Marken. Danach kann der Eintragung einer Marke widersprochen werden, wenn sie sich auf eine in Sambia bekannte Marke stützt. Auch das Handelsregister, bei dem Handelsmarken eingetragen werden, kann die Registrierung einer Marke ablehnen, wenn es sich um eine Wiedergabe, Nachahmung oder Übersetzung einer bekannten Marke handelt.

Aufgrund von Änderungen des Eintragungsverfahrens kann künftig mit einer Anmeldung Schutz in mehreren Klassen beantragt werden. Außerdem kann die Anmeldung geteilt werden, wenn in einigen Klassen Einwände oder Widersprüche entstehen. Konkurrierende Marken können mit der Zustimmung des Markeninhabers überwunden werden und identische oder ähnliche Marken können von mehreren Markeninhabern eingetragen werden.

Das neue Gesetz ersetzt den Trade Marks Act 1958, der veraltet war und mit dem Beitritt Sambias zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken im Jahr 2001 im Widerspruch stand.

Ab wann das neue Gesetz gilt, soll im Laufe des Jahres durch einen Beschluss des zuständigen Ministers bekanntgegeben werden. Gleichzeitig sollen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht werden.

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