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Zollbericht Sambia Zolltarif, Einfuhrzoll

Sambia gibt jährliche Zoll- und Steueränderungen bekannt

Die Maßnahmen gelten für das Jahr 2024. Sie sollen die Investitionen in verschiedenen Wirtschaftssektoren anregen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Für das Finanzjahr 2024 (1. Januar bis 31. Dezember 2024) sind folgende Zoll- sowie Steueränderungen zu beachten. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Verbrauchsteuer betreffende Änderungen

Die Verbrauchsteuer auf Hybridfahrzeuge für die Personenbeförderung wird von 30 auf 25 Prozent gesenkt. 

Darüber hinaus möchte Sambia kleine und mittlere Bierhersteller unterstützen, indem die Verbrauchsteuer auf lokal hergestelltes klares Bier um 50 Prozent gesenkt wird.

Die Verbrauchsteuer auf alkoholfreie Getränke und Tabakwaren wird dagegen wie folgt erhöht:

  • Alkoholfreie Getränke von 0,30 auf 0,60 Sambische Kwacha (K)
  • Tabak und Tabakwaren von 361 auf 400 K je 1.000 Stück

Auf bestimmte feste Brennstoffe, die aus Kohle hergestellt werden, wird eine Verbrauchsteuer in Höhe von 5 Prozent eingeführt.

Der Finanzminister Sambias schlägt ebenso eine Änderung der Bewertungsmethode vor, sodass die Verbrauchsteuer auf Spirituosen, Liköre und andere alkoholische Getränke in Zukunft auf Grundlage des Marktpreises ermittelt wird.

Einfuhrzölle betreffende Änderungen

Die Einfuhr folgender Waren wird erleichtert, indem diese (zeitweise) von den Einfuhrzöllen befreit werden:

  • vollständig zerlegte Motorräder und Dreiräder (für Unternehmen, die mindestens 5 Prozent der Vorleistungen vor Ort fertigen und beziehen);
  • Elektromotorräder, Elektrofahrzeuge, Elektrobusse, Elektrolastwagen und entsprechendes Zubehör wie zum Beispiel Ladesysteme;
  • Maschinen, Ausrüstungen und andere Güter, die für geothermische Energieaktivitäten bestimmt sind;
  • Waggons und Lokomotiven;
  • Maschinen, Ausrüstungen und andere Güter, die für die Erdölsuche bestimmt sind.

Zum Schutz der Film- und Medienindustrie können ausgewählte Medien-, Film- und Musikgeräte auch weiterhin (voraussichtlich für einen Zeitraum von drei Jahren) zollbefreit eingeführt werden.

Zum Schutz der lokalen Industrie fallen bei der Einfuhr von elektrischen Schalttafeln (Zolltarifnummer: 8537.10.00) Einfuhrzölle in Höhe von 25 Prozent (vorher 15 Prozent) an. 

Weitere Informationen sowie darüber hinausgehende Steueränderungen können Sie dem National Budget Speech sowie dem Overview of tax Changes 2024 entnehmen.

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