Zollbericht SADC Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

SADC führt das elektronische Ursprungszeugnis ein

Nach und nach führen die SADC-Staaten das elektronische Ursprungszertifikat ein. Malawi gibt die offizielle Einführung Ende Februar bekannt.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Ende Februar 2026 gab Malawi Revenue Authority bekannt, das elektronische Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) eingeführt zu haben. Dieser Schritt folgte einer Pilotphase. 

Neben Malawi haben bereits Eswatini, Botswana, Mauritius, Namibia, Tansania und Simbabwe das elektronische SADC-Ursprungszeugnis eingeführt. Angola befindet sich derzeit im Implementierungsprozess. Ziel der SADC ist es, dass alle Mitglieder der SADC‑Freihandelszone das elektronische Ursprungszeugnis vollständig einführen, um den regionalen Handel zu beschleunigen, Kosten zu senken und Betrug zu reduzieren.

Vorteile des SADC e-Ursprungszeugnisses

Das elektronische SADC-Ursprungszeugnis (e-CoO) wird das manuelle SADC-Ursprungszeugnis, welches von der Behörde im Ursprungsland der Ware ausgestellt wird, ersetzen. Die Antragstellung, das Genehmigungsverfahren sowie die Ausstellung des Zeugnisses erfolgen sodann über ein elektronisches System. Das e-CoO wird Unternehmen und Zollbehörden zugute kommen, da es die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Kosten senkt, wodurch Waren effizienter über die Grenzen hinweg gehandelt werden können.

Kurz erklärt - Was ist überhaupt ein Ursprungszeugnis?

Mit einem Ursprungszeugnis kann bescheinigt werden, dass die von einem Ausführer angemeldeten Waren den Ursprungsregeln des SADC-Abkommens entsprechen. Nur gegen Vorlage eines Ursprungszeugnisses können präferenzbegünstigten Waren bei der Einfuhr Zoll- und Steuererleichterungen gewährt werden.

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