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Zollmeldung Sambia Versandverfahren

Sambia schließt Güter vom Versandverfahren aus

13 Warenkategorien werden vom Versandverfahren unter Zollverschluss ausgeschlossen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Am 7. April 2022 teilte die Zollverwaltung Sambias (Zambia Revenue Authority/ZRA) mit, dass gemäß Section 32 (7) des Customs and Excise Act folgende Waren nicht mehr in das Versandverfahren unter Zollverschluss (Removals in Bond) überführt werden können:

  • Gebrauchte Kleidung und Schuhe
  • Speiseöl
  • Alkohol
  • Tabak
  • Zigaretten
  • Lebensmittel
  • Elektronik
  • Stoff
  • Möbel
  • Kosmetika
  • Hardware
  • Kfz-Teile
  • Gebrauchtfahrzeuge (ausgenommen solche für autorisierte Händler mit Zolllagereinrichtungen)

Die Liste wird regelmäßig überprüft und angepasst. 

Quelle: Public Notice, 07/04/2022: List of goods that are inelligible for the Removals in Bond Regime

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