Zollbericht Kanada Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere
Kanada ist digital: Sowohl die Registrierung im CARM-System als auch die gesamte Datenübermittlung erfolgen digital.
10.10.2025
Von Susanne Scholl, Dr. Melanie Jordan | Bonn
Für die Überwachung der Zollbestimmungen und der Einfuhrverbote und Beschränkungen des Warenverkehrs über die kanadischen Zollgrenzen ist die Zollbehörde Canada Border Services Agency (CBSA) zuständig.
Weitere am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligte Behörden sind:
- die Steuerbehörde Canada Revenue Agency (CRA),
- die staatliche Gesundheitsbehörde Health Canada,
- die Behörde für die Überwachung von Nahrungsmitteln Canadian Food Inspection Agency (CFIA).
Registrierung von Unternehmen
Alle lokalen und ausländischen Unternehmen, die Waren einführen, müssen sich im CBSA Assessment and Revenue Management Portal (CARM) für Import/Exportgeschäfte (import/export program account) registrieren, um eine Canadian Business Number (BN) zu erhalten. Nicht in Kanada ansässige Importeure, die über eine BN verfügen, können sodann als Importers of Record auftreten.
Eine BN besteht aus neun Ziffern, einem zweistelligen Identifier und einer vierstelligen Referenznummer. Konten für Import- oder Exportzwecke enthalten als Identifier die Buchstabenfolge "RM". Die BN muss auf den Zolldokumenten ausgewiesen sein.
Weiterführende Informationen zur Registrierung
Zollagenten
Einführer können sich von einem Zollagenten vertreten lassen, der in ihrem Namen die Vorbereitung der für die Einfuhrabfertigung notwendigen Unterlagen, die Freigabe der Waren aus dem Zollgewahrsam und die Zahlung der Einfuhrabgaben vornimmt. Die Verantwortung für die Richtigkeit von Angaben in den Warenbegleitpapieren und die Zahlung der Einfuhrabgaben bleibt jedoch beim Einführer. Einführer müssen ihre Zollagenten im CARM bevollmächtigen, in ihrem Auftrag zu arbeiten.
Die CBSA hat eine Liste zugelassener Zollagenten veröffentlicht.
Elektronische Datenübermittlung
Einführer können nach Genehmigung der CBSA die Übermittlung von Vorabinformationen über Warensendungen, die Anmeldung und Abfertigung, die Abrechnung der Einfuhrabgaben und Ausfuhranmeldungen elektronisch mit verschiedenen Applikationen des Electronic Data Interchange vornehmen. Die CBSA kann so Sendungen mit niedrigem Risiko zügig abfertigen und sich im Gegenzug intensiver auf den Schutz der Grenzen vor möglichen Gefahren konzentrieren.
Voranmeldung von Waren
Die CBSA verlangt die Vorabübersendung von Daten über für Kanada bestimmte Frachtsendungen durch Frachtführer, Spediteure, Lagerhausbetreiber und Importeure (Advanced Commercial Information Initiative - ACI).
Die Übermittlung von Voranmeldedaten von Warensendungen erfolgt über das elektronische Portal eManifest Portal. Das Portal soll ein besseres Management der Zollbehörde bei Einfuhren mit hohem Risiko gewährleisten, eine Absicherung der Versorgungsketten ermöglichen und Risiken für die nationale Gesundheit und Sicherheit minimieren. Gleichzeitig gewährleistet es eine schnellere Abfertigung von Warensendungen mit niedrigem Risiko.
Verkehrsweg | Fristen für die Warenmeldung vor Ankunft der Ware |
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Flugzeug | vier Stunden vor Ankunft in Kanada oder zum Zeitpunkt des Abflugs, wenn die Flugdauer weniger als vier Stunden beträgt |
Bahn | zwei Stunden vor Ankunft in Kanada |
Straße | eine Stunde vor Ankunft in Kanada |
Schiff | 24 Stunden vor der Verladung in einem ausländischen Hafen oder Ankunft im kanadischen Hafen |
Seit April 2025 ist die Luftfracht ebenfalls verbindlich dem Pre-load Air Cargo Targeting (PACT) Programm unterstellt. Damit gehen neue Meldepflichten für Luftfracht nach Kanada einher.
Ankunftsmeldung
Waren müssen in Kanada unmittelbar nach ihrem Eingang bei dem nächstgelegenen Zollamt gemeldet werden (reporting of goods). Dies liegt zwar in der Verantwortung des Einführers, im Allgemeinen reicht aber nach Eingang der Sendung bei der CBSA der Spediteur das "Cargo Control Document" (A8A(B)) für die Erstmeldung ein oder meldet die Waren über das EDI (Report). Das Cargo Control Dokument dient auch dem Nachweis von Transitlieferungen zum Beispiel zu einem Binnenzollamt oder Zolllager.
Zollanmeldung
Die Zollanmeldung ist ein mehrstufiger Prozess.
Für die Freigabe durch die CBSA sind im Regelfall folgende Wege möglich:
Anmeldung der Waren und Freigabe nach ausführlicher Prüfung der Dokumente und Abrechnung bzw. Zahlung der Einfuhrabgaben.
Grundsätzlich müssen dafür das Zollanmeldeformular Commercial Accounting Declaration (CAD) (früher bekannt als B3), das Cargo Control Document A8A-B in zweifacher Ausfertigung, die Canada Customs Invoice in zweifacher Ausfertigung (bei Warenwert von mehr als 2.500 kanadischen Dollar) oder Handelsrechnung und weitere für die Einfuhr benötigte Dokumente wie Einfuhrlizenzen, Genehmigungen und Zertifikate in Papierform oder in elektronischer Form (EDI) übermittelt werden. Einige Zollämter verfügen über das "Commercial Cash Entry Processing System", ein Selbstbedienungs-Computersystem mit dem Importeure oder Zollagenten das "Canada Customs Coding Form" ausfüllen können. Es berechnet automatisch die Höhe der entrichtenden Zölle und Steuern. Einführer zahlen die Einfuhrabgaben in bar, mit Scheck, Travellers cheques oder Kreditkarte (bis zu einer Höhe von 5.000 kanadischen Dollar).oder
- Importeure/Zollagenten, die die Zollbehörde als zuverlässig einstuft und die häufig große Warenmengen einführen, können sich bei der kanadischen Zollbehörde für eine vereinfachte Zollanmeldung (grundsätzliche Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben) auf Basis vorläufiger Dokumente bewerben beziehungsweise das beschleunigte Verfahren der Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben mit EDI nutzen (release on minimum documentation – RMD beziehungsweise "Release Prior to Payment Privilege").
Die Zollbehörde führt dann eine vorläufige Abrechnung der geschuldeten Einfuhrabgaben durch. Die endgültige Abrechnung und Zahlung erfolgt zeitversetzt innerhalb bestimmter Zeiträume nach der Wareneinfuhr. Für dieses Privileg verlangt die CBSA von den Unternehmen eine Sicherheit. Diese muss über das CARM hinterlegt werden. Eine Nutzung der Sicherheit des Zollagenten ist nicht möglich. Importeure oder ihre Zollagenten müssen nach der Freigabe der Waren auf der Grundlage vorläufiger Dokumente innerhalb der von der CBSA festgelegten Frist ein "final accounting package" aus allen wichtigen Einfuhrdokumenten und -bescheinigungen wahlweise in Papierform oder via EDI übermitteln. Die Fristen sind abhängig von der Einstufung der Sendung. Nach Freigabe der Waren werden Verrechnungs- oder Buchungsfehler korrigiert. Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren.
Nachträgliche Prüfung möglich
Die CBSA kann Waren noch bis zu vier Jahren nach Einfuhr prüfen und Entscheidungen berichtigen. Grundsätzlich kann die CBP anlässlich der Zollabfertigung die Beachtung der Zollvorschriften (beispielsweise Angaben in der Handelsrechnung zu Menge, Warenwert und die angegebene Zolltarifposition) und der von weiteren Bundesbehörden vorgeschriebenen Vorschriften (Verkehrsfähigkeit der Waren) prüfen. Sie kann vor der Freigabe der Waren stichprobenartig Untersuchungen vornehmen (examinations). Ob eine solche Untersuchung notwendig ist, hängt von Art und Charakter der Waren und dem Grad der Compliance des Einführers ab.
Detaillierte Informationen zur Warenabfertigung
Warenbegleitpapiere
Der Importeur oder sein Zollagent haben anlässlich der Warenabfertigung Warenbegleitpiere beziehungsweise Anmeldeformulare an die CBSA zu übermitteln:
- Internationaler Frachtbrief: See-B/L oder AWB oder die Frachtdeklaration A6A Freight/Cargo Document beziehungsweise das Cargo Control Document A8A/Document de Contrôle du Fret in zweifacher Ausfertigung
- Zollanmeldung: Commercial Accounting Declaration (CAD) (früher bekannt als B3) in zweifacher Ausfertigung oder in elektronischer Form einzureichen
- Handelsrechnung/Zollfaktura: für alle Warensendungen mit einem Warenwert ab 2.500 kanadischen Dollar; in englischer oder französischer Sprache mit detaillierten Angaben (Canada Customs Invoice/Facture des Douanes Canadiennes - CI 1 in zweifacher Ausfertigung
- Einfuhrgenehmigungen, Gesundheitszertifikate oder andere Bescheinigungen, die von weiteren kanadischen Bundesbehörden gefordert werden
- falls erforderlich, Ursprungsnachweise für Waren, denen Kanada Zollpräferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer gewährt
- eine unterschriebene detaillierte Packliste
Besonderheit Zollfaktura
Gemäß CBSA-Memorandum D1-4-1 vom 1. März 2013 ist die Canada Customs Invoice (CCI) nicht mehr zwingend erforderlich. Für Sendungen über 2.500 CAD akzeptiert die CBSA auch Handelsrechnungen, sofern alle CCI-relevanten Angaben enthalten sind. Alternativ kann eine Handelsrechnung mit Basisdaten plus eine ergänzende Zollfaktura gemäß CI1-Vordruck eingereicht werden. Alle in der Zollfaktura verlangten Angaben sind in Appendix A des Memorandums D1-4-1 der CBSA aufgeführt.
Die Verantwortung für korrekte Unterlagen liegt beim kanadischen Importeur. Deutsche Exporteure sollten die Rechnungsform frühzeitig abstimmen. Besteht keine Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer, ist dies mit "Transaction between not related parties“ zu kennzeichnen.