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Neues Gesellschaftsgesetz in Saudi-Arabien

Am 5. Juli 2022 hat der Ministerrat von Saudi-Arabien ein neues Gesellschaftsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz soll Unternehmen mehr Flexibilität bieten.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das neue saudische Gesetz enthält Vorschriften über Handelsgesellschaften, gemeinnützige Gesellschaften und Berufsgesellschaften. Es ersetzt mit dem Gesetz über Handelsgesellschaften (Companies Law von 2015) und dem Gesetz über Berufsgesellschaften (Professional Companies Law von 2019) die beiden bisher auf diesem Gebiet geltenden Gesetze im Land.

Das neue Gesetz hat insbesondere eine neue Gesellschaftsform eingeführt - die "Simple Joint Stock Company". Es handelt sich dabei um eine flexible Gesellschaftsform, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Sie kann verschiedene Aktiengattungen ausgeben und von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet werden.

Die erhöhte Flexibilität zeigt sich vor allem auch in den neuen gesetzlichen Anforderungen für Klein- und Kleinstunternehmen. Der regulatorische Rahmen wird gelockert, indem das Gründungsverfahren und die Ausarbeitung der Satzung erleichtert wird. Zudem ermöglicht das neue Gesetz nun die Teilnahme an Hauptversammlungen auf elektronischem Wege.

Das Gesetz tritt 180 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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