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Rechtsmeldung | Saudi-Arabien | Markenrecht

Saudi-Arabien tritt dem Madrider Protokoll bei

Saudi-Arabien tritt dem Madrider Protokoll zur Eintragung von Marken bei. Damit haben Unternehmen mit Sitz in Saudi-Arabien die Möglichkeit, Marken international anzumelden.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Der Beitritt Saudi-Arabiens zum Madrider Protokoll zur Eintragung von Marken ist noch nicht genau terminiert. Er soll in den nächsten Monaten erfolgen.

Das Madrider Protokoll zur internationalen Eintragung von Marken ist ein Vertrag, der vom internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet wird. Das Protokoll gilt seit April 1996 und wurde seither von zahlreichen Ländern weltweit ratifiziert. Nun kommt Saudi-Arabien dazu.

Diese Vorschriften spielen eine wichtige Rolle bei der weltweiten Verwaltung von Marken, da sie es den Staatsangehörigen und Einwohnern der Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Marken auf internationaler Ebene zu schützen.

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf internationale Registrierung nach dem Madrider Protokoll sind bestimmte Gebühren zu entrichten:

  • eine Grundgebühr
  • eine Zusatzgebühr für jede benannte Vertragspartei
  • eine Zusatzgebühr für jede Waren und Dienstleistungsklasse, die über drei hinausgeht
  • für bestimmte Vertragsparteien wird die Zusatzgebühr durch eine "individuelle Gebühr" ersetzt. 

Saudi-Arabien beabsichtigt, eine solche individuelle Gebühr für saudische Bezeichnungen zu erheben. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Aus der Liste der Vertragsparteien mit individueller Gebühr geht dann die jeweilige Höhe hervor.

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