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Rechtsmeldung Saudi-Arabien Internationale Verträge

Saudi-Arabien tritt UN-Kaufrecht bei

Am 14. Juni 2023 hat das Königreich Saudi-Arabien seinen Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) beschlossen.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Der Beitritt Saudi-Arabiens zum sogenannten UN-Kaufrecht steht in Zusammenhang mit einer tiefgreifenden Reform des Zivil- und Vertragsrechts im Land. Erst kürzlich hatte das Königreich erstmals ein kodifiziertes Zivilgesetzbuch eingeführt. 

Das UN-Kaufrecht enthält harmonisierte Regeln und Verpflichtungen für internationale grenzüberschreitende Verträge über den internationalen Warenkauf. Der multilaterale Vertrag wird für das Königreich in etwa einem Jahr in Kraft treten, das genaue Datum wird noch festgelegt.

Der Beitritt zum UN-Kaufrecht soll es Saudi-Arabien ermöglichen, den lokalen und internationalen Handel stärker zu verzahnen. Die Regelungen des UN-Kaufrechts garantieren dabei einen transparenteren rechtlichen Prozess im grenzüberschreitenden Handel.

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