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Unternehmen in Saudi-Arabien müssen Gesellschaftsverträge ändern

Bis zum 18. Januar 2025 müssen saudische Unternehmen ihre Gesellschaftsverträge an das neue Gesetz über Handelsgesellschaften angepasst haben.

Von Sherif Rohayem | Bonn

Im Jahr 2023 ist in Saudi-Arabien ein neues Gesetz über Handelsgesellschaften in Kraft getreten. Eine Schonfrist des saudischen Handelsministeriums läuft am 18. Januar 2025 ab. Bis dahin müssen Unternehmen, die nach saudi-arabischem Recht gegründet wurden, ihre Gesellschaftsverträge den Vorgaben des Gesetzes über Handelsgesellschaften angepasst haben. Die Unterlagen können gebührenfrei und auf elektronischem Wege beim Saudi Business Center eingereicht werden.

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