Zollbericht Saudi-Arabien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrbeschränkungen
Für eine Reihe von Waren bestehen besondere Zugangsvoraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrzeuge, Medizintechnik und Kosmetik.
11.05.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Neufahrzeuge, Reifen und Ersatzteile
Bei der Einfuhr von Neufahrzeugen ist ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity for Motor Vehicles) vorzulegen. Dieses beantragt der Hersteller bei der Standardisierungsorganisation des Golfkooperationsrats (Gulf Cooperation Council Standardization Organization, GSO) über die Plattform Mutabiq. Für die Einfuhr neuer Reifen ist ebenfalls ein Konformitätszertifikat (englisch: Certificate of Conformity for Tyres) vorzulegen. Für gebrauchte Reifen besteht ein Einfuhrverbot. Die Standardisierungsorganisation des Golfkooperationsrats (GSO) hat einen Leitfaden für die Zollabfertigung von Fahrzeugen und Reifen erstellt.
Konformitätszertifikate für Neufahrzeuge werden akzeptiert, wenn sie im Ursprungsland des Fahrzeugs ausgestellt wurden. Neufahrzeuge mit Navigationssystem müssen sämtliche Informationen in der arabischen Sprache anzeigen können. Englisch kann zusätzlich zu Arabisch verwendet werden. Für Elektrofahrzeuge und autonome Fahrzeuge gelten ebenfalls spezifische technische Vorgaben.
Die technische Regulierung für Kfz-Ersatzteile legt verbindliche Sicherheits‑, Qualitäts‑, Kennzeichnungs‑ und Konformitätsanforderungen für neue Fahrzeugersatzteile fest, die in Saudi-Arabien hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und andere Lieferanten zu Konformitätsbewertungen, klarer Kennzeichnung und Einhaltung einschlägiger Normen.
Saudi-Arabien hat am 19. November 2025 eine Vereinbarung mit den USA unterzeichnet, wonach die US-amerikanischen Federal Motor Vehicle Safety Standards (FMVSS) anerkannt werden. Damit gelten die US-Standards künftig als vollständig ausreichend für die saudischen Anforderungen an Fahrzeugsicherheit.
Pharmazeutische Produkte
Für pharmazeutische Erzeugnisse, Kosmetika und medizintechnische Geräte ist die Saudi Food and Drug Authority (SFDA) zuständig.
Für die Einfuhr pharmazeutischer Produkte ist zunächst ein bei SFDA registrierter, lokaler Vertriebspartner notwendig. Die Produkte müssen ebenfalls registriert werden (The Registration Rules of Pharmaceutical, Herbal and Health Product Manufacturers and their Products Guideline). Hierfür muss der Exporteur alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen. Über die notwendigen Tests und Zertifikate sollte eine Absprache mit dem Importeur erfolgen. Auch der Vertrieb von Medizin- und Gesundheitsprodukten kann grundsätzlich nur durch einen ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter durchgeführt werden. Bei der Suche nach einem Vertreter kann SFDA behilflich sein.
Medizintechnik
Medizintechnische Geräte sowie Unternehmen, die diese nach Saudi-Arabien importieren und vertreiben, müssen bei der SFDA registriert sein. Für die Geräte sind außerdem eine von SFDA erstellte Marktzulassung sowie eine Konformitätserklärung des Herstellers notwendig. Weitere Voraussetzungen für die Marktzulassung enthalten die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über medizinische Geräte sowie die SFDA-Broschüre Requirements on Importation and Shipments Clearance of Medical Devices. Zu beachten ist außerdem, dass medizinische Geräte nicht bei allen Zollstellen abgefertigt werden können, sondern nur an den folgenden:
- King Khaled International Airport, Riad
- Dry Port, Riad
- Jeddah Islamic Sea Port, Jeddah
- King Abdul Aziz International Airport, Jeddah
- King Abdul Aziz Sea Port, Ad Dammam
- King Fahd International Airport, Ad Dammam
- King Fahd Causeway, Ad Dammam
- Hadithah Port
- Prince Muhammad bin Abdul Aziz Airport, Medina.
Weitere Informationen zum Thema Medizintechnik in Saudi-Arabien finden Sie auch in unserer Publikation Branche kompakt.
Kosmetik
Für die Zollabfertigung von Kosmetika sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Konformitätszertifikat von einem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen
- Handelsrechnung,
- Ursprungszeugnis, von der IHK bescheinigt und die
- Versandpapiere.
SFDA hat mit dem Rundschreiben Nr. 6391 die Liste der Substanzen erweitert, die bei der Herstellung von Kosmetik nicht verwendet werden dürfen. Dazu gehören zahlreiche potenziell kanzerogene Stoffe. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Weitere (Einfuhr-) Bestimmungen für Kosmetik stellt SFDA zur Verfügung.
Einfuhr ausschließlich zu Ausstellungszwecken
Hierfür ist gegenüber der Zakat, Tax and Customs Authority eine Erklärung abzugeben, wonach die Waren weder konsumiert noch verkauft und nach der Veranstaltung wieder ausgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird laut SFDA-Handbuch eine direkte Zollfreigabe erteilt.