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Zollmeldung Saudi-Arabien Einfuhrabgaben, übergreifend
Stand: 20. September 2017
20.09.2017
Bonn (GTAI) - Die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) hat angekündigt, dass die technische Regulierungsvorschrift für Kunststoffprodukte (Nr. M.A-156-16-03-03) ab dem 13. Dezember 2017 angewandt wird. Diese besagt, dass die gelisteten Produkte oxo-biologisch abbaubar sein müssen.
Außerdem müssen sie eine Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit der Regulierungsvorschrift nachweist. Bei den Produkten handelt es sich um insgesamt 16 Wegwerfartikel wie Plastiktüten, Besteck und Verpackungsfolien, die aus Polyethylen und Polypropylen hergestellt werden und eine Dicke von bis zu 250 Mikron haben. Nicht konforme Produkte dürfen nicht mehr eingeführt, produziert oder angeboten werden.
Bei einer Einfuhr der betroffenen Produkte vor dem 13.Dezember 2017 muss der Importeur oder der Exporteur schriftlich bestätigen, dass er von der neuen Regulierung Kenntnis hat und an deren Umsetzung arbeitet.
Die Regulierungsvorschrift wurde der WTO am 28.Juli 2016 notifiziert. Sie enthält die vollständige Liste der betroffenen 16 Produkte inklusive der Zolltarifnummern.
Weitere Informationen: Mitteilung der SASO
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