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Rechtsmeldung Schweden Insolvenzrecht

Schweden implementiert die Restrukturierungsrichtlinie

Das „Lag om företagsrekonstruktion“ modernisiert das schwedische Insolvenzrecht. Restrukturierungen werden zukünftig erfolgversprechender.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Gesetz über Umstrukturierung von Unternehmen (Lag om företagsrekonstruktion, Nr. 2022:964) gilt für alle Verfahren, die ab dem 1. August 2022 beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Gläubiger und Schuldner. Voraussetzung für einen begründeten Antrag ist, dass der Schuldner insolvent oder insolvenzbedroht ist und dass es sachliche Gründe für die Annahme gibt, dass die Umstrukturierung ein funktionierendes Unternehmen hervorbringen kann.

Wie bisher wird ein Verwalter eingesetzt, während das Management des Unternehmens für das tägliche Geschäft die Verantwortung behält. Überschreitet das Management seine Kompetenzen (ultra vires), kann der Verwalter die betreffende Transaktion – anders als bisher – für unwirksam erklären und rückabwickeln.

Die wichtigste Neuerung ist der Restrukturierungsplan. In einem solchen Plan werden Gläubiger in Gruppen eingeteilt. Künftig werden damit gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidungen (cross class cram downs) möglich. Bislang gab es cram-downs nur für ungesicherte Gläubiger. Eine weitere neue Möglichkeit, die der Restrukturierungsplan eröffnet, ist die Umwandlung von Schulden in Anteilseigentum des Gläubigers.

Der Plan muss vom zuständigen Amtsgericht gebilligt werden. Durch die Billigung wird er für alle Beteiligten bindend.


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