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Rechtsmeldung | Schweiz | Datenschutz

Neues schweizerisches Datenschutzgesetz zum 1. September 2023

Der schweizerische Bundesrat hat entschieden: Das reformierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) greift nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist.

Von Nadine Bauer | Bonn

Der Bundesrat setzt mit seinem Entscheid vom 31. August 2022 das neue Datenschutzgesetz (DSG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) zum 1. September 2023 in Kraft. Die Übergangsfrist soll dazu beitragen, dass die Datenschutzverantwortlichen ausreichend Zeit haben, die notwendigen Vorkehrungen zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln zu treffen.

Die Revision soll der technologischen Entwicklung und der digitalen Transformation Rechnung tragen. Sie verfolgt zudem das Ziel, das schweizerische Datenschutzrecht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) anzunähern.

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