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Zollbericht Schweiz Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Ab 1. Juni 2023 beginnt die Umstellung auf Passar.
18.01.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Das neue System Passar wird die bisherigen Systeme NCTS für Versandverfahren sowie e-dec, über das Ein- und Ausfuhren elektronisch angemeldet werden, ersetzen. Die Umstellung erfolgt schrittweise und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Während einer Übergangsphase gibt es einen Parallelbetrieb der neuen und alten Systeme. Folgende Fristen gelten für die vollständige Umstellung auf das neue System:
Die Einführung von Passar soll die Prozesse an den Grenzen beschleunigen. Die Warenanmeldung wird mit einer Transportanmeldung verknüpft, sodass eine automatisierte Aktivierung der Anmeldung an der Grenze möglich ist. Schaltergänge können entfallen, die Grenze kann ohne anzuhalten passiert werden. Hierzu verwenden Transportunternehmen die Activ App. Nur bei etwaigen Kontrollen sind weiterhin Stopps an der Grenze notwendig.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kündigte an, alle Nutzer von NCTS und e-dec zu kontaktieren und über die Umstellung zu informieren. Zudem empfiehlt die Behörde den Transportunternehmen schon jetzt die Nutzung der Activ App.
BAZG stellt umfangreiches Informationsmaterial über die Umstellung auf Passar zur Verfügung.