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SenegalEinfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Zoll
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Zollmeldung Senegal Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
30.01.2018
Bonn (GTAI) – Seit 1. Januar 2018 ist die Einfuhr von Glühlampen in Senegal verboten. Dies gilt auch für deren Herstellung, Handel, Vertrieb und Verkauf. Eine Ausnahmegenehmigung kann für die Einfuhr von Halogenglühlampen für einen bestimmten Verwendungszweck erteilt werden.
Hingegen dürfen Energiesparlampen wie Linear- oder Kompaktleuchtstofflampen und LED-Leuchten in Senegal eingeführt und lokal hergestellt werden, vorausgesetzt, sie entsprechen den geltenden senegalesischen Normen. Als Nachweis hierfür ist ein Konformitätszeugnis vorzulegen. (AM)
Quelle: Mitteilung der senegalesischen Generalzolldirektion