Rechtsmeldung | Serbien | Rechnungslegung
Serbien führt die E-Rechnung für Unternehmen ein
Für Geschäfte zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Business-to-Business) ist das Empfangen und die Ausstellung der elektronischen Rechnung Pflicht.
10.01.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Unternehmen, die am serbischen Mehrwertsteuer-System teilnehmen, verpflichtend. Die öffentliche Verwaltung in Serbien begann am 1. Mai 2022 mit dem Empfangen und der Ausstellung von elektronischen Rechnungen. Auch Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung zusammenarbeiten, sind ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Mehr Informationen zu diesem Thema können unter "Serbien führt elektronische Rechnungen ein" abgerufen werden.
Zusätzlich traten weitere Bestimmungen des Gesetzes Nr. 44/2021 vom 29. April 2021 "Über elektronische Rechnungslegung“ ("Zakon o elektronskom fakturisanju") in Kraft. Dabei wird die Befreiung von der Pflicht zur E-Rechnung ausgedehnt. So muss zum Beispiel keine E-Rechnung für unentgeltliche Dienstleistungen ausgestellt werden.
Ferner regelt das Gesetz den Kreis der Personen, auf die das Gesetz nicht angewendet wird. So müssen Selbständige und Landwirte keine E-Rechnung ausstellen.