Serbien | Rechtsmeldung | Rechnungslegung
Serbien führt elektronische Rechnungslegung ein
Die elektronische Rechnung ist für alle Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für den Buisness-to-Buisness Bereich.
18.05.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Hinweis: Dieser Bericht wurde erstmals am 18. Mai 2022 veröffentlicht und im Februar 2025 aktualisiert.
Bereits im Januar 2022 führte die serbische Regierung mit dem Gesetz Nr. 44/2021 vom 29. April 2021 über elektronische Rechnungslegung (Zakon o elektronskom fakturisanju) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung ein. Das Ministerium für Finanzen (Ministratstvo finansija) entwickelte für das Empfangen, Versenden und Archivieren der Rechnungen das System "Sistema E-Faktura“ (im Folgenden: SEF).
Mit der Einführung des SEF orientiert sich Serbien an einem global zu beobachtendem Trend zur Einführung der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls "CTC“). Zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Reduzierung von Lücken in der Abfuhr von Steuern sollen elektronische Rechnungen über ein System erfolgen, welches die Steuerbehörden regulieren. Damit reiht sich Serbien in eine Reihe von Ländern wie Slowakei, Kroatien, Bulgarien und Italien ein, die bereits CTC eingeführt haben.
Für wen gilt die Pflicht zur Nutzung?
Die Nutzung dieser Plattform ist sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor verpflichtend. Unternehmen, die keine serbischen Steuerresidenten sind, müssen SEF nicht verwenden. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Rechnungen im SEF. Die Nutzung erfolgt für sie auf freiwilliger Basis. Nutzt ein Unternehmen dennoch SEF freiwillig, dann gelten für dieses Unternehmen die gleichen Verpflichtungen wie für ein serbisches Unternehmen.
Wie lange muss die E-Rechnung aufbewahrt werden?
Privatwirtschaftliche Unternehmen sind verpflichtet, die elektronischen Rechnungen für eine Dauer von zehn Jahren nach dem Ablauf des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, aufzubewahren. Dies kann entweder in einem elektronischen Rechnungslegungssystem des Unternehmens oder in eine Informationsvermittlung, welche das Unternehmen nutzt, erfolgen. Elektronische Rechnungen, die vom öffentlichen Sektor ausgestellt bzw. empfangen werden, werden im SEF dauerhaft aufbewahrt.
Ab wann gilt die Pflicht?
Die Einführung der elektronischen Rechnungslegung erfolgt zeitlich gestaffelt:
- Ab 1. Mai 2022 gilt die Pflicht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und staatlichen Einrichtungen (B2G) sowie für Beziehungen zwischen staatlichen Einrichtungen (G2G). Konkret bedeutet das, dass alle privaten und öffentlich ausgestellten Rechnungen an die öffentliche Hand als elektronische Rechnungen ausgestellt werden müssen.
- Ab 1. Juli 2022 müssen öffentliche Einrichtungen elektronische Rechnungen an Unternehmen senden. Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
- Ab 1. Januar 2023 wird die Verpflichtung dann für Geschäftsbeziehungen zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen (B2B) eingeführt.
Wie kann das SEF-Portal genutzt werden?
Um SEF nutzen zu können, müssen Steuerpflichtige sich über das serbische Identifikationsportal "Portal za elektronsku identifikaciju“ mit einem Benutzernamen, Passwort sowie einer Kopie des Reisepasses oder alternativ mit einer qualifizierten elektronischen Signatur registrieren. Die Signatur kann ebenfalls über das Identifikationsportal beantragt werden.
Aufgrund der Komplexität des Rechnungssystems gilt für Unternehmen die Empfehlung, sich frühzeitig um die Einführung des Systems zu kümmern und die Belegschaft entsprechend zu schulen. Die Internetseite des Finanzministerium bietet in serbischer und englischer Sprache Informationen und Unterstützung bei der Nutzung von SEF.