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Zollmeldung Simbabwe Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Simbabwe führt Authorized Economic Operator (AEO) ein

Mit der Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten soll der grenzüberschreitende Warenverkehr vereinfacht werden. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Das von der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung verwaltete AEO-Programm ist ein freiwilliges Programm, das allen Unternehmen offen steht, die grenzüberschreitenden Warenverkehr betreiben.

Interessierte Unternehmen müssen schriftlich beim Commissioner of Customs & Excise eine Akkreditierung beantragen und

  • in Simbabwe niedergelassen sein,
  • über eine angemessene Aufzeichnung hinsichtlich der Einhaltung von Zoll- und anderen relevanten Gesetzen verfügen,
  • über ein entsprechendes System zur Verwaltung sämtlicher Unterlagen verfügen,
  • zahlungsfähig sein,
  • nachweisen, dass entsprechende Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Unternehmen, die den AEO-Status besitzen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können folglich von einigen Vorteilen sowie Vergünstigungen bei der Zollabfertigung profitieren. 

Neben den Vorteilen, die mit diesem Programm einhergehen, ist der AEO dazu verpflichtet, unter anderem ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen, die entsprechenden Standards einzuhalten und kompatible Systeme zu nutzen und regelmäßig zu warten. 

Weitere Informationen zum AEO in Simbabwe 

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