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EU Customs & Trade News Singapur Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Singapur wendet das System des Registrierten Ausführers (REX) an

Ab 1. Januar 2023 ersetzt der REX den ermächtigten Ausführer. EU-Ausführer müssen tätig werden.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und Singapur findet ab 2023 das System des Registrierten Ausführers (REX) Anwendung.

Ab 1. Januar 2023 können Waren mit Ursprung in der EU nur dann präferenzbegünstigt in Singapur eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, die von einem registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt wurde. 

Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2023. Während dieses Zeitraums akzeptiert Singapur Ursprungserklärungen, die in der EU von ermächtigten Ausführern ausgestellt wurden. Danach werden von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung nicht mehr anerkannt. 

Die Änderung beruht auf einem Beschluss des Zollausschusses des Freihandelsabkommens zwischen EU und Singapur vom 20. Dezember 2022.

Quelle: Mitteilung der Europäische Kommission, Generaldirektion TAXUD.

Weitere Informationen zum REX: Merkblatt registrierter Ausführer (Zoll)

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