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Recht kompakt | Spanien | AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Spanien

Rechtsgrundlage ist das AGB-Gesetz (Ley 7/1998, de 13 de abril, sobre condiciones generales de la contratación). Darüber hinaus gelten die allgemeinen Regeln zur Vertragsauslegung.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Katrin Grünewald | Bonn

Art. 1 Ley 7/1998 definiert Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als vorformulierte Klauseln, deren Einbeziehung in den Vertrag von einer der Parteien vorgeschrieben wird, unabhängig von ihrer materiellen Urheberschaft, ihrem äußeren Erscheinungsbild, ihrer Ausdehnung und allen anderen Umständen, da sie zu dem Zweck abgefasst wurden, in eine Reihe von Verträgen einbezogen zu werden. Gemäß Art. 7 Ley 7/1998 werden die AGB nicht Vertragsbestandteil, wenn der akzeptierende Vertragspartner keine echte Möglichkeit hatte, von diesen Kenntnis zu erlangen. Gleiches gilt, wenn die Klauseln unleserlich, zweideutig, undurchsichtig, unklar oder unverständlich sind.

Bezüglich des Inhaltes bestimmt Art. 8 Ley 7/1998, dass Individualabsprachen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, soweit diese nicht vorteilhafter sind. Darüber hinaus sind die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen über die Vertragsauslegung (Art. 1258 und 1288 Código Civil) zu beachten: Gemäß Art. 1258 bestehen vertragliche Verpflichtungen in den Grenzen von Treu und Glauben, der Verkehrssitte und dem Gesetz. Art. 1288 stellt klar, dass die Auslegung unklarer Vertragsklauseln nicht diejenige Partei begünstigen darf, die die Unklarheit versursacht hat.

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