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Recht kompakt | Spanien | Investitionen

Investitionsrecht in Spanien

Spanien bietet Unternehmen verschiedene Finanzhilfen und Anreize zur Förderung von Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Katrin Grünewald | Bonn

Diese Anreize sind darauf ausgerichtet, produktive Investitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation zu fördern. Die Unternehmen können auch von verschiedenen Hilfsprogrammen der Europäischen Union profitieren.

Der Guide to Business in Spain hält umfassende Informationen in englischer Sprache bereit. Die spanische Regierung bietet zur Stützung der Wirtschaft in benachteiligten Regionen und zur Entwicklung bestimmter Tätigkeitsbereiche eine Reihe von Niederlassungshilfen an, die sich vornehmlich auf das Regionalbeihilfegesetz Nr. 50/1985 (Ley 50/1985, de 27 de diciembre, de incentivos regionales para la corrección de desequilibrios económicos interterritoriales), die dazu erlassene Ausführungsverordnung Nr. 899/2007 sowie die sogenannten Gebietsdekrete stützen, die das gesamte spanische Staatsgebiet in einzelne Förderzonen aufteilen. Zuständig für die Entgegennahme der Anträge auf Gewährung von Fördermitteln sind die Behörden der jeweiligen autonomen Regionen.

Weitreichende Steuervergünstigungen genießen auch ausländische Unternehmen, die ihren Sitz im Steuergebiet Zona Especial Canarias (ZEC) haben. Die ZEC war zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet, wurde jedoch bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Unternehmen, die von den Steuervergünstigungen profitieren wollen, müssen jedoch bis zum 31. Dezember 2023 registriert sein, Art. 29 Gesetz Nr. 19/1994 (Ley 19/1994, de 6 de julio, de modificación del Régimen Económico y Fiscal de Canarias).

Einen Überblick zum Investitionsklima in Spanien gibt der GTAI-Beitrag Gute Infrastruktur und Schwächen bei Fachkräften. Die nationale Investitionsförderungsstelle Invest in Spain ist Ansprechpartner vor Ort und bietet unter anderem eine Suchmaschine zu Fördermitteln.

Fördermöglichkeiten: Markteintritt/Markerschließungsprogramme

Bund und Bundesländer unterstützen deutsche KMU durch eine Vielzahl an Förderinstrumenten wie die Förderung von Unternehmerreisen, Unterstützung bei der Teilnahme an Messen im Ausland sowie auch finanzielle Förderungen. Erste Informationen hierzu finden sich unter:

Bezeichnung

Internetadresse

Institutionen der Außenwirtschaftsförderung, abrufbar auf der BMWK-Webseite

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/aussenwirtschaftsfoerderung.html

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

http://www.foerderinfo.bund.de/

Auslandsmesseprogramm des Bundes (AUMA)

http://www.auma.de/de/tippsfueraussteller/foerderprogrammeausland/auslandsprogrammbund/seiten/default.aspx

Förderdatenbank - Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU

http://www.foerderdatenbank.de/

Markterschließungsprogramm

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/markterschliessungsprogramm.html

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