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Recht kompakt | Spanien | Rechtsordnung

Rechtssystem in Spanien

Spanien ist eine parlamentarische Monarchie. Die spanische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Katrin Grünewald | Bonn

Allgemeines

Die Verfassung von 1978 (Constitución Española) sieht als Staatsform eine parlamentarische Demokratie und eine konstitutionelle Monarchie mit einem Regierungschef und einem Staatsoberhaupt vor. Sie sichert neben den Grundrechten sowie weiteren ordnenden und ermächtigenden Regelungen in Artikel 137 das Autonomiestreben einzelner Regionen rechtlich ab. Das Parlament setzt sich aus Abgeordnetenhaus und Senat zusammen.

Das spanische Territorium ist in 17 autonome Regionen (Comunidades Autónomas) – Andalusien, Aragon, Asturien, Balearen, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-Leon, Katalonien, Valencia, Extremadura, Galicien, Madrid, Murcia, Navarra, Baskenland, La Rioja – und zwei autonome Städte (ciudades autónomas) – Ceuta und Melilla – aufgeteilt, die in unterschiedlichem Ausmaß Autonomie genießen.

Seit dem 1. Januar 1986 ist Spanien Mitglied der Europäischen Union.

Amtssprache ist Spanisch. 

Rechtsquellen

Artikel 1 des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil) listet die verschiedenen rechtlichen Quellen: Danach bilden die Grundlage der spanischen Rechtsordnung Gesetze, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Diese werden ergänzt durch die Rechtslehre, die der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) im Zuge seiner Rechtsprechung entwickelt. Die Aufteilung des spanischen Territoriums in autonome Regionen führt in manchen Rechtsbereichen zu regional unterschiedlichen Regelungen. So verfügt etwa Katalonien über ein eigenes Zivilgesetzbuch.

Gesetze werden im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado) veröffentlicht.

Besonderheiten

Besonders zu beachten sind die Gesetzgebungszuständigkeiten der spanischen autonomen Regionen.

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