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Investitionsgarantien für Südafrika sind wieder möglich

Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien hat im Dezember 2021 seit langer Zeit wieder über die Übernahme von Garantien für Investitionen in Südafrika entschieden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Seit Südafrika im Jahr 2014 den Investitionsförderungs- und -schutzvertrag mit Deutschland gekündigt hatte, waren Anträge zur Übernahme einer Investitionsgarantie für Investitionen in Südafrika nicht möglich. Der Grund hierfür ist, dass eine Voraussetzung für die Übernahme von Investitionsgarantien grundsätzlich ein bestehender Investitionsförderungs- und -schutzvertrag ist. 

Aufgrund der Bedeutung des südafrikanischen Marktes für deutsche Unternehmen hat sich der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien nun aber dazu entschlossen, künftig Investitionsgarantien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung zu übernehmen. Denn auch ohne Vorliegen eines Investitionsförderungs- und -schutzvertrages gewährt die südafrikanische Rechtsordnung ausländischen Investoren einen ausreichenden Schutz.

Nichtsdestotrotz stuft der Bund das Rechtsschutzrisiko aufgrund des fehlenden Investitionsförderungs- und -schutzvertrages als erhöht ein, sodass im Vergleich zu sonstigen Garantieübernahmen ein erhöhtes Entgelt in Höhe von 0,55 Prozent festgesetzt wurde. Darüber hinaus wird der Bund bei seinen Entscheidungen stets die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage in Südafrika berücksichtigen.

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