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Rechtsmeldung | Südafrika | Datenschutzrecht

Neues Verfahren zur Meldung von Datenpannen in Südafrika

Die südafrikanische Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein neues Verfahren zur Meldung einer Datenpanne eingeführt. Ein begleitender Leitfaden dient als Ausfüllhilfe.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Gemäß dem 2020 in Kraft getretenen Datenschutzgesetz sind Unternehmen in Südafrika verpflichtet, bei einer Datenpanne die betroffenen Personen und die Datenschutzaufsichtsbehörde zu informieren. Eine Datenpanne ist jedes Vorliegen berechtigter Gründe für die Annahme, dass eine unbefugte Partei unrechtmäßig auf personenbezogene Daten zugegriffen oder sich diese angeeignet hat.

Um eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden, gibt es nun das Formular SCN 1. Bisher gab es kein standardisiertes Verfahren zur Meldung einer Datenpanne.

Folgende Informationen verlangt die Aufsichtsbehörde:

  • Datum des Vorfalls und eine Erklärung, wenn die Meldung verspätet gemacht wird,
  • Angabe, ob ein Sicherheitsrisiko bestätigt ist oder vermutet wird,
  • Angaben zur Art der Datenpanne (zum Beispiel Verlust, Beschädigung, Zerstörung, unrechtmäßiger Zugriff auf oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten),
  • Angabe zu den betroffenen Datenkategorien,
  • Anzahl der betroffenen Personen und die gewählte Kommunikationsmethode zu ihrer Benachrichtigung.

Das Formular ist vom Datenschutzbeauftragten oder dem Stellvertreter auszufüllen. Die Aufsichtsbehörde hat zusammen mit dem Formular einen Leitfaden veröffentlicht, der die Datenschutzbeauftragten beim Ausfüllen des Formulars unterstützen soll.

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