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Steuerleitfaden für kleine Unternehmen in Südafrika
Die Finanzbehörde hat den Steuerleitfaden für kleine Unternehmen und den Einzelhandelskaufmann überarbeitet. Darin gibt sie wertvolle steuerrechtliche Hinweise und Empfehlungen.
21.11.2022
Von Katrin Grünewald | Bonn
Die südafrikanische Finanzbehörde (South African Revenue Service, SARS) informiert in ihrem Steuerleitfaden unter anderem über folgende Themen:
- Merkmale unterschiedlicher Unternehmensformen, insbesondere Einzelhandelskaufmann (sole proprietorship), Partnerschaftsgesellschaft (partnership) oder GmbH (private company);
- administrative Fragen zum Steuerrecht, beispielsweise zur steuerlichen Registrierung oder zum SARS eFiling und der SARS MobiApp;
- Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens oder des veranlagten Verlustes;
- Informationen zu möglichen Abzügen, beispielsweise für ein häusliches Arbeitszimmer oder Verlusten, die vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit entstanden sind;
- Aufbewahrungspflichten und -fristen;
- Ernennung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechnungsprüfers sowie eines steuerlichen Vertreters;
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Status der Tax Compliance;
- Konsequenzen der Nichteinhaltung von Steuergesetzen;
- Berichtigungs- bzw. Einspruchsmöglichkeiten, sowie
- Beschwerdestelle zur Beilegung von steuerlichen Streitigkeiten.
Obwohl sich der Leitfaden vorrangig an kleine Unternehmen richtet, können einige Passagen auch für große Unternehmen relevant sein. Daher kann es sich für solche Unternehmen durchaus lohnen, einen Blick in den Leitfaden zu werden.
Zum Thema:
- Steuerleitfaden für kleine Unternehmen 2021/2022 (Tax Guide for Small Businesses)
- Africa Business Guide