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Rechtsmeldung Südafrika Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht

Südafrika: Leitfaden Coronavirus am Arbeitsplatz überarbeitet

Das Arbeitsministerium hat Ende Juni 2022 einen überarbeiteten Leitfaden zum Umgang mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz veröffentlicht. Der Leitfaden dient Unternehmen als Orientierung.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Unternehmen können den Leitfaden unter anderem heranziehen, um eine Risikobewertung gemäß dem Occupational Health and Safety Act, 1993 oder den Regulations for Hazardous Biological Agents vorzunehmen. Dabei soll der Leitfaden ihnen Hinweise für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes zur Begrenzung von Infektionen und Übertragungen sowie zur Minderung des Risikos für schwere Erkrankungen geben. Der Leitfaden enthält auch Informationen zur Umsetzung eines solchen Schutzkonzeptes sowie zum Umgang mit infektionsbedingten Abwesenheiten, zur Isolierung und zu nachteiligen Auswirkungen einer Impfung. Auch die Unterbringung von ungeimpften Arbeitnehmenden wird thematisiert.

Darüber hinaus soll der Leitfaden dann herangezogen werden können, wenn einzelne Regelungen der Arbeitsgesetze unklar sind. Hier enthält der Leitfaden unter Umständen wichtige Interpretationshinweise.

Bereits im Februar 2022 hatte das Arbeitsministerium einen Leitfaden zum Umgang mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz veröffentlicht.  Da dieser jedoch aufgrund eines Fehlers vom High Court für ungültig erklärt werden kann, wurde er nun nochmal überarbeitet. Inhaltlich ist die überarbeitete Version mit dem Leitfaden aus dem Februar nahezu identisch.

Der überarbeitete Leitfaden ist ab sofort anwendbar.

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