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Zollmeldung Südafrika Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Für welche Waren gelten Präferenzen im Rahmen des EU-SADC-WPA?

Die Präferenzen gelten nur für Ursprungswaren der Vertragsparteien. Die Ursprungsregeln sind in Protokoll 1 zum Abkommen enthalten. Ursprungsnachweise sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung nach vorgeschriebenem Wort.

Die Präferenzregelungen des Abkommens beziehen sich nur auf Einfuhrzölle. Sonstige Einfuhrabgaben (z.B. Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuer etc.) sind unabhängig von einer gewährten Zollpräferenz in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Einzelheiten zu den Einfuhrabgaben enthält der südafrikanische Zolltarif (siehe Abschnitt Einfuhrabgaben).

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