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Zoll
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Zollmeldung Südafrika Coronavirus
Stand: 23.04.2020
Die zuständige Veterinärbehörde des Exportlandes kann Tiergesundheitszeugnisse vorübergehend elektronisch an die südafrikanische Inspektionsstelle übermitteln.
23.04.2020
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Frachtverkehr muss bei der Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen das geforderte amtstierärztliche Gesundheitszeugnis (Veterinärzertifikat) momentan nicht, wie sonst gefordert, im Original vorgelegt werden. Falls die nationale Veterinärbehörde des Exportlandes vor der Ausfuhr in der Lage ist, ein papierbasiertes Zertifikat auszustellen, wird empfohlen, dieses der Sendung beizufügen, um Verzögerungen bei der Inspektion zu minimieren.
Die Übergangsregelung gilt vorerst bis auf Weiteres.
Quelle: WTO-Notifizierung vom 16. April 2020, abrufbar unter WTO members' notifications on COVID-19
GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.
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