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Zollmeldung Südafrika Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Südafrika senkt Zollsätze im bilateralen Handel

Die geringeren Zollsätze treten mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Südafrika setzt die schrittweise Senkung der Einfuhrzölle im Rahmen der folgenden Handelsabkommen fort:

  1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) einerseits und den SADC-Staaten andererseits (EU-SADC-WPA)
  2. Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich einerseits und der SACU und Mosambik andererseits (VK-SACU+M-WPA)

Die Änderungen sind der Spalte "EU/UK" der Notice R.2709 zu entnehmen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Präferenzzollsätze bleiben unverändert und können den jeweiligen Handelsabkomme entnommen werden. 

Weitere Informationen zu Südafrika finden Sie in unserem Zoll und Einfuhr kompakt Südafrika

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