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Rechtsmeldung | Südkorea | Arbeitsrecht

Auch für kleine Betriebe "52-Stunden-Woche" in Südkorea

Ab 1. Juli 2021 wird diese gesetzliche Arbeitszeitregelung für Betriebe mit mindestens fünf Angestellten anwendbar sein. Die "52-Stunden-Woche“ wurde damit stufenweise eingeführt.

Von Julia Merle | Bonn

Nach Art. 50 des koreanischen Labor Standards Act (LSA) beträgt die Wochenarbeitszeit in Südkorea 40 Stunden beziehungsweise acht Stunden pro Tag. Grundsätzlich sind gemäß Art. 53 Abs. 1 LSA bis zu zwölf Überstunden pro Woche zulässig.

Eine in Art. 2 Abs. 1 Nr. 7 LSA neu eingefügte Definition führt aus, was in dem Gesetz unter einer Woche ("one week“) zu verstehen ist: sieben Tage einschließlich Feiertagen (holidays).

Vor der Gesetzesänderung im Jahr 2018 betrug die maximale gesetzliche Wochenarbeitszeit in Südkorea 68 Stunden. 

Ab dem 1. Juli 2021 gilt die Maximalarbeitszeit von 52 Stunden pro Woche auch für Betriebe mit fünf bis 49 Angestellten. Sie fand seit dem 1. Juli 2018 schon für Arbeitgeber mit mindestens 300 und seit 1. Januar 2020 für solche mit 50 bis 299 Arbeitnehmern Anwendung.

Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften sind nach Art. 110 LSA strafbewehrt.  

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