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Zollbericht Tansania Freizonen, Investitionsförderung

Export- und Investitionsförderung

Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen investieren, können von Zoll- und Steuervergünstigungen sowie einer vereinfachten Einfuhr von für die Zonen benötigten Waren profitieren.

Von Andrea Mack | Bonn

Erster Ansprechpartner für Investitionsfragen ist das Tanzania Investment Center (TIC). Die Behörde koordiniert, fördert und erleichtert Investitionen in Tansania, berät auch die Regierung. Sie unterstützt investierende Unternehmen bei der Beschaffung von Genehmigungen, Lizenzen und Visa.

Unternehmen können in Exportverarbeitungszonen (Export Processing Zones EPZ) oder in Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones SEZ) investieren. Die Export Processing Zones Authority (EPZA) ist für die Erteilung der dafür erforderlichen Investitionslizenzen zuständig.

Der EPZ-Status bietet exportorientierten Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes eine Reihe von Zoll- und Steuervergünstigungen. Dazu gehört eine Befreiung von Unternehmenssteuern für zehn Jahre. Kapitalgüter, Rohstoffe und Vorprodukte für die Fertigung von Exportgütern können ohne Zahlung von Einfuhrabgaben in die EPZ verbracht werden. Der Zoll fertigt Warensendungen für Betriebe in den EPZ in einem vereinfachten Zollverfahren als Transitgüter ab. Ansonsten verpflichtende Wareninspektionen im Exportland oder bei Ankunft entfallen. Bedingung ist: Unternehmen in EPZ müssen mindestens 80 Prozent ihrer produzierten Güter exportieren.

In SEZ werden ähnliche Investitionsanreize gewährt. Im Unterschied zur reinen Fertigungsindustrie in den EPZ ermöglicht das SEZ-Programm Investoren weiterreichende wirtschaftliche Aktivitäten in Bereichen wie Landwirtschaft, Handel, Tourismus, Bergbau und Forstwirtschaft. SEZ können beispielsweise Industrieparks, EPZ, Freihäfen, Wissenschafts- und Technologieparks oder Tourismusparks umfassen.

Weitere Informationen zu den Regelungen für EPZ und SEZ auf dem tansanischen Festland befinden sich auf der Seite der Export Processing Zones Authority. Für die Förderung von Investitionen im teilautonomen Sansibar gelten die Bestimmungen der Zanzibar Investment Promotion Authority (ZIPA).

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