Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Tansania

Zoll und Einfuhr kompakt - Tansania gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Andrea Mack | Bonn

  • Tansania ist Mitglied der WTO und Vertragsstaat mehrerer regionaler und überregionaler Handelsabkommen wie EAC, SADC und AfCFTA.

    Regionale Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika

    Die Vereinigte Republik Tansania, 1964 aus dem Zusammenschluss des tansanischen Festlands mit den Inseln Sansibars entstanden, gehört der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC (East African Community) an. Weitere Mitgliedstaaten der EAC sind Kenia, Uganda, Ruanda, Burundi, Südsudan, DR Kongo und Somalia. 

    Vorrangiges Ziel der EAC ist die Förderung der regionalen Integration. Die Vertragsparteien errichteten 2005 eine Zollunion mit gemeinsamen Zollvorschriften und einem einheitlichen Außenzoll gegenüber Waren aus Drittländern. Innerhalb der Zollunion können Ursprungswaren der Mitgliedsländer zollfrei zirkulieren. Im Juli 2010 einigte sich die EAC darauf, einen gemeinsamen Markt für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit zu schaffen. Langfristig wird eine politische Föderation der ostafrikanischen Staaten mit einer gemeinsamen Währung angestrebt.

    Tansania ist auch Mitglied der 1992 gegründeten Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika SADC (Southern African Development Community), der insgesamt 16 Länder des südlichen und östlichen Afrikas angehören.

    Auf der Grundlage des SADC-Handelsprotokolls, das einen Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht, setzen inzwischen 13 der 16 Länder eine Freihandelszone für Waren mit nachgewiesenem SADC-Ursprung (mittels Certificate of Origin) um, darunter auch Tansania. Der Ministerrat der Zollunion EAC gesteht Tansania zu, die Anwendung des gemeinsamen Außenzolltarifs auf aus der SADC eingeführte Ursprungswaren auszusetzen.

    Tripartite und panafrikanische Freihandelszone 

    Über die Regionalorganisationen EAC und SADC ist Tansania außerdem in das trilaterale Freihandelsabkommen TFTA (Tripartite Free Trade Area Agreement) eingebunden, das Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbart haben. Das Abkommen trat am 25. Juli 2024 in Kraft, nachdem die erforderliche Mindestanzahl von 14 Ratifizierungen erreicht wurde. Tansania befindet sich noch im Ratifizierungsprozess. 

    Die Freihandelszone soll die bereits bestehenden Handelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Das Problem der Mehrfachmitgliedschaften soll gelöst und die Zusammenarbeit, Harmonisierung und Koordinierung der Politiken zwischen den drei Regionalorganisationen gefördert werden. 

    Darüber hinaus brachte die Afrikanische Union (AU) im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Mittlerweile sind 54 afrikanische Staaten dem Abkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement) beigetreten, rund 90 Prozent dieser Länder haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Tansania. Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten zu schaffen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Waren und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

    97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise wegfallen. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Zollbürokratie, Importquoten oder Produktnormen. Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird seit 2023 um weitere Länder, Produkte und künftig auch auf Dienstleistungen erweitert. Informationen zum Freihandelsabkommen stellt das in Accra angesiedelte AfCFTA-Sekretariat bereit.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union

    Die EU und die EAC-Mitglieder Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda hatten bereits 2014 Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen und den Text paraphiert. Das Abkommen wurde jedoch nicht von allen Vertragsstaaten unterzeichnet. Auch Tansanias Unterschrift steht noch aus. Bei ihrem Gipfeltreffen im Februar 2021 ermöglichte die EAC Kenia, ein bilaterales WPA mit der EU zu vereinbaren, das zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Es garantiert Kenias Exporten dauerhaft einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia, rund 80 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 25 Jahre zu liberalisieren. Der Beitritt zum Abkommen steht weiteren Ländern der EAC offen.

    Sonstige Mitgliedschaften und Abkommen

    Tansania ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die EU einseitig Zollbegünstigungen für Waren mit Ursprung in Tansania. Das Land profitiert zudem von der EU-Sonderregelung "Everything but Arms" (EBA), nach der alle Warenzölle außer auf Waffen vollständig ausgesetzt werden. 

    Die USA gewähren Tansania neben dem Generalized System of Preferences (GSP) einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Die Liste der AGOA-Produkte umfasst unter anderem Rohstoffe, industrielle Vorprodukte, Textilerzeugnisse und Bekleidung.

    Im Juni 2024 haben Südkorea und Tansania angekündigt, Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aufzunehmen. Im Rahmen der EAC sind Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit folgenden Ländern vorgesehen: Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Pakistan, Singapur, Türkei, Volksrepublik China und Serbien.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann entweder ein lizenzierter Zollagent oder der Einführer selbst abgeben, sofern er über eine Lizenz der Tanzania Revenue Authority verfügt.

    Rechtsgrundlagen und erforderliche Registrierungen

    Die bei der Einfuhr in Tansania zu beachtenden Zollvorschriften sind im Zollgesetz der EAC (East African Community Customs Management Act 2004), dessen Durchführungsvorschriften (East African Community Customs Management Regulations) und den dazu erlassenen Änderungen und Ergänzungen geregelt. Das teilautonome Sansibar verfügt über eine eigene Regierung und eigene Behörden, beispielsweise für Finanzen, Normen oder Investitionen, sodass teilweise vom Festland abweichende gesetzliche Regelungen gelten.

    Unternehmen in Tansania müssen sich bei der Business Registrations and Licensing Agency (BRELA) registrieren. Eine Geschäfts-/Handelslizenz für die konkrete Tätigkeit des Unternehmens ist ggf. beim Ministry of Industry and Trade zu beantragen. Eine Registrierung bei der tansanischen Finanzbehörde Tanzania Revenue Authority (TRA) ist für die Zuteilung einer Steueridentifikationsnummer (Taxpayer Identification Number - TIN) erforderlich. Die Nutzung der elektronischen Zollanmeldesysteme TANCIS und ASYCUDA ist ebenfalls registrierungspflichtig.

    Zollanmeldung

    In der Regel ist die Anmeldung vor Ankunft der Waren elektronisch über das integrierte tansanische Zollsystem (TANCIS) einzureichen. Bei Seefracht muss die elektronische Übermittlung mindestens sieben Tage vor der geplanten Ankunft des Schiffes erfolgen. Für Zollanmeldungen in Tansania ist die Einschaltung eines lizenzierten Zollagenten zur Zeit nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. Falls der Einführer selbst die Anmeldung vornimmt, muss auch er eine entsprechende Lizenz vorweisen. Eine aktuelle Liste der lizenzierten Zollagenten ist bei der Finanzbehörde TRA verfügbar.

    Vertrauenswürdige und zuverlässige Unternehmen können den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator - AEO) beantragen, der Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Zollabfertigung  in Tansania gewährt. Im Rahmen des regionalen AEO-Programms der Ostafrikanischen Gemeinschaft kann auch der Status eines regionalen AEO bewilligt werden.

    Um die Zollabfertigung zu erleichtern, baut die Regierung seit 2014 schrittweise eine einzige Anlaufstelle (Single Window) für Unternehmen und beteiligte Behörden auf. Die erste Phase des Tanzania Electronic Single Window System (TeSWS) ist abgeschlossen. Das System hat seinen Pilotbetrieb aufgenommen.

    Eine elektronische Vorabanmeldung (Pre-Arrival Declaration) ermöglicht der Zollstelle, Warensendungen anhand einer Risikoanalyse einem der drei verschiedenen Kanäle zuzuordnen: dem grünen Kanal für die direkte Freigabe, dem gelben Kanal für eine Prüfung der Dokumente und dem roten Kanal für die Durchleuchtung und physische Überprüfung.

    Warenbegleitpapiere

    Der Einführer/beauftragte Zollagent muss mit der Einfuhrzollanmeldung (Import Customs Declaration) grundsätzlich folgende Unterlagen in englischer Sprache einreichen:

    • Zollvollmacht des Einführers, falls ein Zollagent beauftragt wird
    • Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben wie
      • Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers bzw. Empfängers
      • Rechnungsnummer
      • Ausstellungsdatum
      • genaue Warenbezeichnung
      • Anzahl der Packstücke und Gesamtmenge
      • Einzelpreise und Gesamtbetrag
      • Liefer- und Zahlungsbedingungen
      • Rabatte, falls zutreffend
    • Packliste
    • Frachtpapiere wie Konnossement oder Luftfrachtbrief
    • Konformitätszertifikat für Waren, die dem PVoC-Programm unterliegen
    • Einfuhrgenehmigungen und/oder sonstige je nach Ware erforderliche Zeugnisse und Bescheinigungen, wie Tier- oder Pflanzengesundheitszeugnis, Analysenzertifikat
    • Dokumente über Zollbefreiung oder Präferenznachweis, falls eine Zollvergünstigung für Ursprungswaren der EAC oder der SADC beansprucht wird.

    Zollunion der EAC

    Die EAC-Mitgliedstaaten Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda bilden eine Zollunion, in der Ursprungswaren der Mitglieder zollfrei zirkulieren können, sofern die Einhaltung der EAC-Ursprungsregeln nachgewiesen wird. Seit 2014 setzen die Länder das System des einheitlichen Zollgebiets (Single Customs Territory - SCT) um. Das hat zur Folge, dass die Zollabfertigung von Waren aus Drittländern in der Regel an der ersten Eingangszollstelle (first point of entry) des SCT stattfindet. Gleichzeitig entrichtet der Einführer die Einfuhrabgaben im Zielland. Nachdem der Zoll die Waren anhand einer Risikobewertung überprüft hat und die Zollabgaben im Zielland gezahlt sind, erfolgt die Freigabe zur Beförderung an den Bestimmungsort. An den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten finden weniger Kontrollen statt. Gemeinsam betriebene Grenzübergänge benachbarter EAC-Länder, sogenannte "One Stop Border Posts", tragen dazu bei, die Abfertigungszeiten zu verkürzen.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • In Tansania eingeführte Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.

    Mit der Zollanmeldung wird die Überführung der Ware in ein bestimmtes Zollverfahren beantragt. Das Zollgesetz der EAC sieht folgende Abfertigungsmöglichkeiten vor:

    • Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (home consumption)
    • Zollgutlagerung (warehousing)
    • Versandverfahren (transfer and transit)
    • vorübergehende Verwendung (temporary import)
    • aktive und passive Veredelung (inward and outward processing).

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

    In diesem Zollverfahren werden Waren abgefertigt, die in Tansania verbleiben und dort vertrieben werden sollen. Die Zollverwaltung prüft im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr, ob alle aufgrund der einschlägigen Vorschriften geforderten Nachweise vorliegen und setzt die Einfuhrabgaben fest. Nach Zahlung der Abgaben erfolgt die Freigabe durch die Zollverwaltung und der Einführer kann uneingeschränkt über die Ware verfügen. 

    Zolllager

    Waren können unter zollamtlicher Überwachung in einem staatlichen (government warehouse), öffentlichen oder privaten Zolllager (general or private bonded warehouse) ohne Erhebung von Zöllen und Steuern einlagern, bevor sie in ein weiteres Zollverfahren überführt oder zum freien Verkehr abgefertigt werden. Die Höchstlagerdauer beträgt sechs Monate. Die Zollbehörde kann auf Antrag zweimal eine Verlängerung um weitere drei Monate bewilligen. Verlängerungen über diese Fristen hinaus sind möglich für Weine und Spirituosen von lizenzierten Herstellern in Großgebinden, Waren für Duty-Free-Shops sowie neue Kraftfahrzeuge, die von lizenzierten Montagebetrieben und Autohändlern eingelagert werden.

    Bestimmte gefährliche oder sensible Güter dürfen grundsätzlich nicht in Zolllagern aufbewahrt werden. Dazu gehören zum Beispiel Waffen und Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Kalk, getrockneter Fisch und verderbliche Waren.

    Im Zolllager können übliche Behandlungen wie Verpacken oder Umpacken und Sortieren verrichtet werden, die dem Erhalt der Ware in gutem Zustand und der Verbesserung der Aufmachung dienen. Zolllager können auch zur Montage oder zur Herstellung von Waren unter teilweiser oder vollständiger Verwendung des eingelagerten Zollguts zugelassen werden. Bei der Entnahme in den freien Verkehr werden nur anteilig Einfuhrabgaben für die in dem Produkt enthaltene Lagerware in unverarbeitetem Zustand erhoben.

    Alternativ können lizenzierte Herstellungsbetriebe in "bonded factories" unter Zollaufsicht Waren für den Export produzieren oder verarbeiten. Im Rahmen des bewilligten "manufacturing under bond"-Verfahrens können Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen und Rohmaterialien abgabenfrei eingeführt werden. 

    Versandverfahren

    Im einheitlichen Zollgebiet der EAC (Single Customs Territory) können Waren, die im Hafen von Daressalam in Tansania ankommen, unter zollamtlicher Überwachung entlang der Route des Zentralkorridors zum Bestimmungsort in eines der EAC-Binnenländer Ruanda oder Burundi weitertransportiert werden.

    Beim Transit (Durchfuhr) handelt es sich um ein Zollverfahren für den Warentransport durch das Zollgebiet der EAC in ein außerhalb gelegenes Drittland. Transitsendungen, die auf der Straße durch Tansania transportiert werden, werden mithilfe des elektronischen Frachtverfolgungssystems ECTS (Electronic Cargo Tracking System) überwacht. Alle Fahrzeuge, die Transitfracht transportieren, müssen mit den vorgesehenen von der Tanzania Revenue Authority genehmigten Ortungsgeräten ausgestattet sein.

    Für Waren, deren Einfuhrabgaben nicht direkt bei Ankunft an der Außengrenze der EAC erhoben wurden, ist eine Sicherheitsleistung erforderlich. Dies gilt für Waren, die für den Transit, die Zolllagerung oder die vorübergehende Einfuhr bestimmt sind. Eine Beförderung von Transitwaren kann unter dem sogenannten "Regional Customs Transit Guarantee (RCTG) Scheme" des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA) erfolgen. Das regionale Zolltransitverfahren bietet den Zollbehörden der Transitländer die erforderliche Zollsicherheit und erleichtert die Beförderung von Waren in Fahrzeugen unter Zollverschluss in der COMESA-Region. Ein RCTG-Carnet dient als Nachweis für die Stellung einer Sicherheit durch einen national bürgenden Verband. In Tansania fungiert die National Insurance Corporation als Bürge. Das Carnet ist derzeit in fünf Ländern anwendbar: Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda, wobei Tansania keiner der 21 Mitgliedstaaten des COMESA ist. Die Integration von Äthiopien, Dschibuti, der DR Kongo und Malawi in das System ist nahezu abgeschlossen.

    Vorübergehende Verwendung

    Bestimmte Waren können mit Bewilligung der Zollbehörde mit Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben (Bargeld oder Zollkaution) vorübergehend in Tansania eingeführt werden. Dazu gehören Warenmuster, Werbematerial, Ausstellungsgüter, Waren zu Reparaturzwecken sowie Fahrzeuge und Waren, die eine Person mit Wohnsitz in einer der Regionalorganisationen COMESA, EAC oder SADC einführt. Die maximale Frist für die Wiederausfuhr beträgt 12 Monate. Das Carnet ATA-Verfahren zur vorübergehenden Verwendung von Waren wird in Tansania nicht angewendet.

    Veredelung

    Bei der aktiven Veredelung werden Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Reparatur in das tansanische Zollgebiet einführt mit der Absicht, sie nach entsprechender Behandlung wieder auszuführen. Die für eine Veredelung bewilligten Waren können einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Falls für die Ausgangswaren Einfuhrabgaben entrichtet wurden, können diese bei nachgewiesener Ausfuhr der Veredelungserzeugnisse im Rahmen des Zollrückvergütungsverfahrens (drawback) erstattet werden. Die maximale Frist für die Wiederausfuhr beträgt zwölf Monate.

    Bei der passiven Veredelung werden Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Reparatur vorübergehend aus dem Zollgebiet ausgeführt und nach Abschluss der Arbeiten wiedereingeführt. Bei der Wiedereinfuhr der veredelten Ware sind Einfuhrabgaben nur auf den im Ausland erworbenen Mehrwert zu zahlen. 

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Freie Wirtschaftszonen wie Export Processing Zones und Special Economic Zones gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. 

    Investitionsförderung

    Zentrale Anlaufstelle für Investoren ist das Tanzania Investment Center (TIC). Die Behörde unterstützt ausländische Unternehmen bei der Beschaffung von Genehmigungen, Lizenzen und Visa. Mit dem neuen Investitionsgesetz "Tanzania Investment Act, 2022" wurde TIC damit beauftragt, ein Tanzania Electronic Investment Window zur Förderung und Erleichterung von Investitionen einzurichten. Die Online-Registrierung soll den Zeit- und Arbeitsaufwand für investierende Unternehmen erheblich reduzieren. Auf der elektronischen Plattform werden alle wichtigen Behörden integriert, die für die Erteilung der benötigten Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen zuständig sind. 

    Investoren mit einem Investitionszertifikat des TIC profitieren unter anderem von einer Befreiung von 75 Prozent des Einfuhrzolls auf Kapitalgüter, sie müssen demnach nur 25 Prozent des Zollbetrags zahlen. Bei Investitionen in Sektoren mit hoher Priorität wie Agrobusiness, Tourismus, Produktion, Bergbau oder Infrastruktur gewährt die Regierung verschiedene Zoll- und Steuervergünstigungen. Investoren mit dem Status eines "Strategic investor" oder "Special strategic investor" können über weitere Anreize verhandeln.

    Für die Förderung von Investitionen auf Sansibar ist die Zanzibar Investment Promotion Authority (ZIPA) zuständig. 

    Export Processing Zones und Special Economic Zones

    Unternehmen können zudem in Exportverarbeitungszonen (Export Processing Zones EPZ) oder in Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones SEZ) investieren. Die Export Processing Zones Authority (EPZA) ist zuständig für die Erteilung der erforderlichen Investitionslizenzen. Der EPZ-Status bietet exportorientierten Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes eine Reihe von Zoll- und Steuervergünstigungen wie eine befristete Befreiung von Unternehmenssteuern. Kapitalgüter, Rohstoffe und Vorprodukte für die Fertigung von Exportgütern können ohne Zahlung von Einfuhrabgaben in die EPZ verbracht werden. Der Zoll fertigt Warensendungen für Betriebe in den EPZ in einem vereinfachten Zollverfahren als Transitgüter ab. Ansonsten verpflichtende Wareninspektionen im Exportland oder bei Ankunft entfallen. Bedingung ist, dass Unternehmen mit EPZ-Status mindestens 80 Prozent ihrer produzierten Güter exportieren. 

    In SEZ werden ähnliche Investitionsanreize gewährt. Im Unterschied zur reinen Fertigungsindustrie in den EPZ ermöglicht das SEZ-Programm Investoren weiterreichende wirtschaftliche Aktivitäten in Bereichen wie Landwirtschaft, Handel, Tourismus, Bergbau und Forstwirtschaft. SEZ können beispielsweise Industrieparks, EPZ, Freihäfen, Wissenschafts- und Technologieparks oder Tourismusparks umfassen.

    Auch in den Free Economic Zones (FEZ) auf Sansibar werden Investitionsanreize gewährt. Ansprechpartner dort ist die Zanzibar Investment Promotion Authority.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren erhoben.

    Zolltarif und Zollwert

    Der Zolltarif Tansanias basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2022). Er entspricht dem gemeinsamen Außenzolltarif CET (Common External Tariff) der EAC, den die Mitglieder der Zollunion gegenüber Einfuhren aus Drittstaaten anwenden, mit denen kein Präferenzabkommen besteht.

    Außenzolltarif CET für Einfuhren aus Drittländern
    Warenbeschreibung

    Einfuhrzollsatz

    Rohstoffe und Investitionsgüter, landwirtschaftliche Betriebsmittel, Medikamente

    0%

    Zwischenprodukte

    10%

    Fertigwaren

    25%

    bestimmte Lebensmittel, Baumwolle, Textilien und Bekleidung, Lederwaren, Eisen und Stahl, Möbel, Keramik

    35%

    Quelle: Tanzania Revenue Authority, EAC CET 2022 (Schedule 1)

    Für einige Waren des HS-Kapitel 72 (Eisen und Stahl) gelten auch spezifische Zölle oder Mischzölle. Außerdem erfasst der CET in einer zweiten Liste (Schedule 2) sensible Güter, die höheren Zöllen von 50 bis zu 100 Prozent unterliegen. Dabei handelt es sich um Güter, bei denen EAC-Mitgliedstaaten Potenzial für eine lokale Produktion und lokalen Handel sehen, beispielsweise Agrarerzeugnisse und Textilgewebe. Die sensiblen Güter machen rund 1 Prozent der gesamten Tariflinien aus.

    Auswahl sensibler Waren mit erhöhten Regelzollsätzen
    HS-CodeWarenbezeichnung

    Regelzollsatz

    ex 0401 – 0403, 0406Milch, Rahm, Buttermilch, Joghurt, Käse und Quark

    60%

    1101, 1102.20Weizenmehl, Maismehl

    50%

    1102.90.10Reismehl

    75%, mindestens 345 US$ (US-Dollar)/t

    1701Rohr- und Rübenzucker, Saccharose

    100%, mindestens 460 US$/t

    ex 6302Bettwäsche und andere Wäsche aus Baumwolle

    50%

    Quelle: Tanzania Revenue Authority CET 2022 Version (Schedule 2)

    Den einzelnen Mitgliedstaaten der EAC ist auf Antrag gestattet, Einfuhrzölle abweichend vom gemeinsamen Außenzoll oder von Schedule 2 für einen bestimmten Zeitraum im Zuge des "stay application scheme" oder "duty remission scheme" je nach Bedarf auszusetzen, zu senken oder zu erhöhen. Die umfangreichen Listen der Ausnahmen vom CET sind in der EAC Gazette zu finden. 

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis cif (cost, insurance and freight – Kosten, Versicherung und Fracht) Einfuhrzollstelle in Tansania.

    Der tansanische Zolltarif ist auf der Webseite der EAC unter Customs Duty Calculator abrufbar. Einfuhrabgaben können auch in der EU-Datenbank Access2Markets recherchiert werden.

    Außertarifliche Zollbefreiungen

    Außertarifliche Zollbefreiungen sind im Fifth Schedule (Exemptions Regime) des Zollgesetzes der EAC zusammengefasst. Dazu zählen Lieferungen an Regierungen der Partnerstaaten, diplomatische Vertretungen, anerkannte Hilfs- oder Geberorganisationen und Menschen mit Behinderung.

    Ebenfalls grundsätzlich zollfrei, gegebenenfalls auf Antrag bei der zuständigen Behörde, sind beispielsweise Warenmuster ohne Handelswert, Bildungsmaterialien, landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Saatgut, Düngemittel und Gerät, industrielle Ersatzteile verwendet für Maschinen der HS-Kapitel 84 und 85, Spezialausrüstung für die Entwicklung und Erzeugung von Solar- und Windenergie sowie diagnostische Reagenzien und Geräte.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Lieferungen im Inland und die Einfuhr von Waren in Tansania unterliegen einer Mehrwertsteuer (Value Added Tax). Der reguläre Steuersatz beträgt 18 Prozent auf dem tansanischen Festland und 15 Prozent auf der teilautonomen Insel Sansibar. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert zuzüglich sämtlicher Einfuhrabgaben außer der Einfuhrumsatzsteuer selbst. 

    Zahlreiche Importwaren sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise:

    • Nutztiere, unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und Grundnahrungsmittel
    • landwirtschaftliche Betriebsmittel, Maschinen und Geräte
    • medizinische oder pharmazeutische Produkte, mit Ausnahme von Nahrungsergänzungsmitteln oder Vitaminen
    • Bücher, Zeitungen, Unterrichtsmaterial
    • Computer, Drucker, Smartphones, Tablets, Modems
    • Güter für Projekte, die von der Regierung oder Gebern finanziert werden.

    Verbrauchsteuern

    Die tansanische Regierung erhebt Verbrauchsteuern auf die Produktion und die Einfuhr verschiedener Waren. Zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren gehören beispielsweise alkoholfreie und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren, Mineralölerzeugnisse, Kosmetik, Lederwaren, bestimmte Kleidung, gebrauchte Haushaltsgeräte, Film- und Musikprodukte, Beförderungsmittel und Möbel. Rechtsgrundlage ist das Verbrauchsteuergesetz (Excise (Management and Tariff) Act, Cap. 147) in seiner aktuellen Fassung. In der Regel nimmt die Regierung jährlich Anpassungen im Rahmen der Finanzgesetze vor. Die Steuersätze für lokal hergestellte Verbrauchsgüter sind im Allgemeinen niedriger als diejenigen, die bei der Einfuhr in Tansania anfallen. Die im Landesteil Sansibar erhobenen Verbrauchsteuern unterscheiden sich teils von denen des tansanischen Festlandes. Bemessungsgrundlage bei Importen ist der verzollte Warenwert.

    Auswahl verbrauchsteuerpflichtiger Waren
    Steuergegenstand

    Steuersatz bei der Einfuhr

    Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

    300 T.Sh./kg

    Spirituosen (HS-Position 2208)

    4.386,06 T.Sh./l  

    Anstrichfarben und Lacke (HS-Position 3208)

    500 T.Sh./kg

    bestimmte Körperpflege- und  Schönheitsmittel

    10%

    bestimmte gebrauchte Haushalts- und elektrische Geräte

    25%

    Kraftfahrzeuge, je nach Hubraum und Alter

    5-30%

    Möbel

    20%

    Quelle: Excise (Management and Tariff) Act, CAP. 147; Finance Act 2024

    Hersteller und Importeure von Getränken, Zigaretten, Filmen und Musikprodukten müssen ihre Produkte mit einem Electronic Tax Stamp versehen. Dieser ermöglicht die Rückverfolgbarkeit der verbrauchsteuerpflichtigen Produkte und soll Betrug verhindern.

    Für IKT-Geräte fällt eine Umweltabgabe gemäß dem EcoLevy-Programm an. 

    Abgabe für den Ausbau des Schienennetzes

    Bei der Einfuhr von Waren auf das tansanische Festland wird eine Infrastrukturabgabe (Railways Development Levy) in Höhe von 2 Prozent des Zollwertes erhoben. Einfuhren aus Mitgliedstaaten der EAC sind von dieser Abgabe ausgenommen.

    Abgabe für die Entwicklung der Industrie 

    Das Finanzgesetz 2024 führt eine Abgabe zur Industrieentwicklung (Industrial Development Levy) ein. Sie beträgt 5 Prozent für Bier und Energy-Drinks, 10 Prozent für Wein, Zementklinker, Portlandzement, bestimmte organische grenzflächenaktive Stoffe und Walzdraht. Ursprungswaren der EAC sind ausgenommen.

    Zollabfertigungsgebühr

    Bei der Einfuhr ist eine Zollabfertigungsgebühr (Customs Processing Fee) in Höhe von 0,6 Prozent des fob-Wertes (free on board) zu zahlen. Rohstoffe, die zu Produktionszwecken eingeführt werden, sind von der Gebühr ausgenommen.

    Ausfuhrabgaben

    Für einige Rohmaterialien sind Exportzölle zu zahlen: 80 Prozent oder 0,52 US$/kg für rohe Häute und Felle; 15 Prozent oder 160 US$/t für unverarbeitete Cashewnüsse; je nachdem, welcher Wert höher ist. Für chromgegerbtes Leder (wet blue), rohes Sonnenblumenöl und Sonnenblumenkerne fallen 10 Prozent Exportzoll an. Basis ist jeweils der fob-Wert.

    Weitere Informationen zu Einfuhrabgaben sind bei der Tanzania Revenue Authority und Sansibars Finanzbehörde Zanzibar Revenue Board abrufbar.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Tansania eingeführt werden. Dazu gehören Agrarprodukte, Lebensmittel und Pharmazeutika.

    Einfuhrverbote

    Einfuhrverbote und -beschränkungen werden weitgehend auf Zollunionsebene festgelegt. Gemäß Zollgesetz der EAC (Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part A) gilt in den Mitgliedstaaten ein Einfuhrverbot unter anderem für folgende Waren:

    • Falschgeld und Fälschungen aller Art
    • pornografische Erzeugnisse
    • mit weißem Phosphor hergestellte Streichhölzer
    • gesundheitsgefährdende destillierte Getränke mit ätherischen Ölen und/oder chemischen Erzeugnissen
    • Seifen und Kosmetikprodukte, die Quecksilber, Hydrochinon, Steroide oder Hormonpräparate enthalten
    • international regulierte Narkotika
    • gefährliche Abfälle und deren Entsorgung gemäß der Basler Konvention
    • bestimmte Agrar- und Industriechemikalien
    • gebrauchte Reifen für leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen
    • bestimmte Arten von Waffen und militärischer Ausrüstung
    • Kunststoffartikel mit einer Größe von weniger als 30 Mikrometern zum Befördern oder Verpacken von Waren
    • Plastiktüten
    • gebrauchte Unterkleidung
    • Kathodenstrahlröhren (CRT)
    • gebrauchte Computermonitore. 

    Daneben bestehen nationale Importverbote. Als Vertragsstaat des Bamako-Übereinkommens verbietet Tansania die Einfuhr und Lagerung gefährlicher Abfälle. Der Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Mais wird aus Gründen der Ernährungssicherheit regelmäßig saisonal eingeschränkt oder verboten.

    Im teilautonomen Sansibar ist die Einfuhr von Kettensägen, Strandwaden, Fischreusen, Harpunenabschussgeräten, gebrauchten Matratzen und Kissen verboten.

    Einfuhrbeschränkungen

    Für Waren mit Einfuhrbeschränkungen (EAC Zollgesetz Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part B) müssen in Tansania und den EAC-Partnerstaaten Einfuhrgenehmigungen oder Lizenzen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eingeholt werden. Davon betroffen sind unter anderem folgende Produkte: 

    • Postfrankiermaschinen
    • vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES erfasste gefährdete Tiere, Pflanzen und deren Produkte sowie Fallen für Wildtiere
    • unbearbeitete Edelmetalle und Edelsteine
    • Waffen und Munition
    • verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren
    • ozonschädigende Substanzen
    • gentechnisch veränderte Produkte
    • nicht heimische Fischarten und deren Laich
    • international regulierte psychotrope Stoffe
    • gebrauchte Reifen
    • historische Artefakte
    • Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel.

    Darüber hinaus bestehen je nach Ware besondere Genehmigungs- und/oder Lizenzanforderungen sowie Registrierungspflichten auf nationaler Ebene. Die Genehmigungen/Lizenzen sind vom in Tansania ansässigen Unternehmer (Importeur) bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Der Exporteur hat die geforderten Nachweise wie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder Analysenzertifikat zu erbringen. Im Folgenden werden Einfuhrbeschränkungen für einzelne Produktgruppen aufgeführt.

    Lebende Tiere und tierische Produkte

    • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Livestock and Fisheries, Tanzania Meat Board oder Tanzania Dairy Board
    • Lizenz für den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen
    • bei Erzeugnissen für den menschlichen Verzehr (wie Milchprodukte, Fleisch) Einfuhrgenehmigung und Registrierung von Importeur und Produkten beim Tanzania Bureau of Standards (TBS)
    • amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausfuhrlandes
    • Analysenzertifikat
    • Veterinärkontrolle an der Eingangszollstelle

    Pflanzen und pflanzliche Produkte, Saatgut

    • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture
    • Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandes
    • ggf. Begasungsbescheinigung
    • Registrierung von Saatguthändlern und neuem Saatgut
    • ggf. Schädlingsrisikoanalyse durch Tanzania Plant Health and Pesticides Authority (TPHPA)

    Verarbeitete Lebensmittel

    • Registrierung von Importeur/Händler, Betriebsstätte und Produkten beim Tanzania Bureau of Standards (TBS)
    • Einfuhrgenehmigung des TBS für jede Lieferung
    • Analysenzertifikat
    • Gesundheitszeugnis
    • Radioaktivitätsbescheinigung

    Pestizide

    • Produktregistrierung bei der Tansania Plant Health and Pesticides Authority (TPHPA) 
    • Einfuhrerlaubnis der TPHPA
    • Sicherheitsdatenblatt (MSDS)
    • Analysenzertifikat

    Human- und Tierarzneimittel, Medizintechnik und Medizinprodukte

    • Registrierung von Importeur/Händler, Betriebsstätte und Produkten bei der Tanzania Medicines & Medical Devices Authority (TMDA)
    • Einfuhrerlaubnis der TMDA
    • Zertifikat über gute Herstellungspraxis (GMP)
    • WHO-konformes Zertifikat eines pharmazeutischen Produkts (CCP)
    • ggf. Analysenzertifikat
    • Freiverkäuflichkeitsbescheinigung
    • Radioaktivitätsbescheinigung
    • Sicherheitsdatenblatt (MSDS)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch andere Waren wie Düngemittel oder Kosmetik unterliegen Einfuhrbeschränkungen. Hinzu kommen verpflichtende Konformitätsprüfungen für zahlreiche Waren im Exportland oder bei Ankunft in Tansania, um die Einfuhr minderwertiger oder gefälschter Produkte zu verhindern (siehe Abschnitt "Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften").

    Das Tanzania Trade Portal hält detaillierte Informationen zu den Zoll- und Einfuhrbestimmungen für ausgewählte Produktkategorien bereit.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Viele Produkte müssen eine Konformitätsprüfung im Exportland durchlaufen.

    Die Normenbehörde Tanzania Bureau of Standards (TBS) ist für die Entwicklung, Veröffentlichung und Überwachung von Normen und technischen Vorschriften auf dem tansanischen Festland zuständig. Das Pendant auf dem Sansibar-Archipel ist das Zanzibar Bureau of Standards (ZBS).

    Verpflichtende Konformitätsbewertung 

    Für bestimmte Warengruppen ist vor der Einfuhr in Tansania eine Konformitätsprüfung im Exportland vorgeschrieben. Im Rahmen des "Pre-Shipment Verification of Conformity to Standards (PVoC)"-Programms prüfen von der Normenbehörde TBS akkreditierte Prüfgesellschaften vor dem Versand, ob Produkte bestehende Normen und technische Vorschriften einhalten und bestätigen dies mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC). Ziel des Programms ist, die Qualität und Sicherheit importierter Produkte zu gewährleisten und Verbraucher, Umwelt und lokale Hersteller zu schützen.

    Eine Konformitätsprüfung ist unter anderem für folgende Warenkategorien ab einem fob-Wert (free on board) von 1.000 US$ erforderlich: 

    • Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
    • Kosmetik, Reinigungsmittel, Chemikalien
    • Papier- und Büromaterial
    • mechanische Geräte und Gasgeräte
    • Textilien
    • Sicherheitsausrüstung
    • Fahrzeugteile
    • elektrische und elektronische Produkte
    • Möbel aus Holz oder Metall
    • Spielzeug und Sportartikel
    • Gebrauchtwaren.

    Eine Liste der regulierten Produkte mit Zolltarifnummern ist beim TBS abrufbar.

    Zertifizierungswege und Prüfinstitute

    Das PVoC-Programm sieht drei mögliche Zertifizierungswege für die Ausstellung eines Konformitätszertifikats vor:

    1. Weg A für nicht registrierte Produkte, bei einmaligen oder nur gelegentlichen Sendungen, mit physischer Inspektion und Tests
    2. Weg B für registrierte Produkte, empfohlen für Lieferanten oder Hersteller mit regelmäßigen Sendungen gleichartiger Waren
    3. Weg C für lizenzierte Produkte, für häufige Sendungen verlässlicher Hersteller, mit Auditierung von Qualitätsmanagementsystemen.

    Der Importeur beantragt die Inspektion bei einer der zugelassenen Prüfgesellschaften. Ansprechpartner in Deutschland sind Bureau Veritas, Intertek und SGS. Der Exporteur ist verantwortlich für die Vorlage der geforderten Dokumente und Bescheinigungen wie Pro-forma-Rechnung, Packliste, Testreports und Analysenzertifikate. Die Kosten für die Prüfung und Ausstellung des (von TBS validierten) Konformitätszertifikats werden prozentual nach dem Warenwert berechnet, liegen jedoch bei mindestens 250 und höchstens 5.000 US$ je Sendung.

    Zertifizierungspflichtige Warensendungen ohne gültigen Konformitätsnachweis erhalten keine Freigabe durch den tansanischen Zoll. In solchen Fällen führt TBS auf begründeten Antrag eine Warenprüfung bei Ankunft im Zielhafen durch (Destination Inspection), für die Strafgebühren in Höhe von 15 Prozent des cif-Wertes anfallen.

    Für die Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen ist eine Bescheinigung der Verkehrstauglichkeit (Certificate of Roadworthiness) vorzulegen. Die Inspektion führen andere beauftragte Prüfunternehmen durch. Falls es im Exportland keinen entsprechenden Vertragspartner gibt, inspiziert TBS das Fahrzeug bei Ankunft. 

    Für die Einfuhr von Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten sind eine Typenzulassung und eine Importlizenz bei der nationalen Regulierungsbehörde Tanzania Communications Regulatory Authority (TCRA) zu beantragen. Neue und gebrauchte Elektronik- und Kommunikationsgeräte unterliegen zudem dem EcoLevy-Programm der TCRA. Die Prüfstelle Bureau Veritas hat den Auftrag zur Durchführung dieses Programms erhalten, das eine Inspektion regulierter Produkte und die Erhebung einer Umweltabgabe beinhaltet.  

    Befreiung von der Konformitätsprüfung 

    Importeure können einen Antrag auf Befreiung vom PVoC-Programm beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Anträge sind an den Generaldirektor des TBS zu richten. Eine Befreiung kann beispielsweise gewährt werden für:

    • Rohstoffe, Maschinen und Ersatzteile zu industriellen Zwecken, vorausgesetzt, die Endprodukte werden von TBS im Rahmen des Produktzertifizierungssystems zertifiziert
    • Investitionsgüter mit gültigem Certificate of Incentives des Tanzania Investment Centre
    • Güter für Bergbau- und Explorationsaktivitäten mit entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen
    • Waren für Regierungsprojekte oder Export Processing Zones (EPZ)
    • Spendengüter oder Diplomatengut
    • in der EAC hergestellte Waren, zertifiziert durch nationale Normenbehörden. 

    Warenprüfung bei Ankunft

    Auch wenn TBS eine Befreiung vom PVoC-Programm bewilligt, ist die Warensendung nicht von einer Qualitätskontrolle befreit, sondern unterliegt der sogenannten "Destination Inspection" bei Ankunft in Tansania. Dieses Prüfverfahren verpflichtet den Importeur, mindestens eine Woche im Voraus ein Chargenzertifikat (batch certificate) bei der Normenbehörde zu beantragen. Wenn die aus der Warensendung entnommene Probe den geforderten Standards entspricht, wird ein Chargenzertifikat ausgestellt, das die Zulassung zum tansanischen Markt bescheinigt. Für bestimmte Warengruppen ist eine Destination Inspection grundsätzlich vorgeschrieben. Dazu zählen verderbliche Fleisch- und Milchprodukte, Gartenbauprodukte, Mineralölprodukte, Düngemittel, Insektizide, Kunststoffartikel, bestimmte Erzeugnisse aus Stahl, Drähte, Kabel und Traktoren.

    Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Warenprüfverfahren stellen das Tanzania Bureau of Standards und Zanzibar Bureau of Standards bereit.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

    Verpflichtende Angaben auf Lebensmitteletiketten

    Gemäß den Tanzania Food, Drugs and Cosmetics (Food Labelling) Regulations, 2006 müssen alle Informationen auf dem Etikett eines abgepackten Lebensmittels in Kiswahili oder Englisch oder in beiden Sprachen abgefasst sein. Folgende Angaben sind obligatorisch und müssen gut leserlich und deutlich sichtbar auf dem Etikett der Primärverpackung angebracht sein:

    • Handels- und Markenname sowie gebräuchliche Bezeichnung des Produkts
    • Inhaltsstoffe
    • Chargen- oder Losnummer
    • Herstellungs- und Verfallsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdauer
    • Bezeichnung "imitated" oder "substituted" im Fall von Imitaten oder Ersatzerzeugnissen.

    Auf der allgemeinen Verpackung sind folgende Informationen anzugeben:

    • Name der Farbstoffe, künstlichen Aromen und/oder Konservierungsstoffe, die dem Lebensmittel zugesetzt wurden
    • vollständiges Verzeichnis der Zutaten, falls das Lebensmittel aus mehr als einer Zutat besteht, Auflistung in absteigender Reihenfolge der Anteile
    • Name und Anschrift des Herstellers und ggf. des Händlers.

    Jedes eingeführte Lebensmittel muss auf seinem Behältnis ein Etikett mit der Angabe des Ursprungslandes tragen. Nahrungsergänzungsmittel müssen als solche gekennzeichnet werden. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten beispielsweise für Babynahrung, Arzneimittel, Medizinprodukte und Pestizide.

    Mindesthaltbarkeitsdauer von Produkten

    Abgepackte Lebensmittel mit einer begrenzten Haltbarkeitsdauer von neun oder mehr Monaten müssen bei der Ankunft eine restliche Haltbarkeitsdauer von mindestens sechs Monaten aufweisen. Für Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von weniger als neun Monaten gilt eine verbleibende Haltbarkeitsdauer von mindestens 75 Prozent ab dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Tansania. 

    Arzneimittel mit einer Haltbarkeitsdauer von mehr als 24 Monaten müssen bei der Ankunft eine restliche Haltbarkeitsdauer von mindestens 60 Prozent vorweisen, bei einer Haltbarkeit von 24 Monaten oder weniger sind es mindestens 80 Prozent. 

    Vorgaben für Verpackungsmaterial

    Gemäß dem tansanischen Pflanzengesundheitsgesetz von 2020 ist die Einfuhr von Heu, Stroh, Torf oder anderen Stoffen, die Schadorganismen übertragen können, als Verpackungsmaterial verboten. Die Pflanzenschutzverordnung von 2023 schreibt vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz entsprechend dem internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen ISPM 15 behandelt sein muss.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.