Zollbericht Togo Etikettierung
Togo startet Grenzkontrollen für kennzeichnungspflichtige Waren
Für alkoholische und nichtalkoholische Getränke sowie Tabakwaren sind Sicherheitsaufkleber erforderlich.
09.07.2021
Bereits seit 1. September 2020 müssen einige verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Wasser, Fruchtsaft, Bier, Wein, bestimmte andere alkoholische Getränke und Tabakprodukte mit einem Sicherheitsaufkleber gekennzeichnet werden. Ohne eine „marque sécurisée obligatoire“ dürfen diese Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht oder verkauft werden. Fehlt die obligatorische Kennzeichnung, gilt das Produkt als illegale Einfuhr (Schmuggel) oder Fälschung.
Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des togoischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen und des Ministers für Handel und Industrie werden seit 1. Juli 2021 dementsprechende Grenzkontrollen und Inspektionen bei inländischen Verkaufsstellen im gesamten Staatsgebiet durchgeführt.
Ausrüstungen für automatisierte Produktionslinien sowie Etiketten für Importeure und kleine lokale Hersteller zur sicheren fiskalischen Kennzeichnung der betreffenden Konsumgüter sind bei dem Unternehmen SICPA (Société Industrielle et Commerciale de Produits Alimentaires) erhältlich, das von der togoischen Regierung mit der Umsetzung der Solution Automatisée de Marquage (SAM) betraut wurde. Wirtschaftsbeteiligte können sich auch an die Anlaufstelle von SICPA bei der Finanzbehörde Office Togolais des Recettes wenden.
Weitere Informationen
- Gemeinsame Pressemitteilung des togoischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen und des Ministers für Handel, Industrie und lokalen Konsum vom 7. Mai 2021
- Amtsblatt vom 22. März 2017: Arrêté interministériel n° 005/MEF/MCIPSPT portant réglementation du marquage fiscal sécurisé obligatoire (ab Seite 52)