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Zollmeldung Tschad Einfuhrabgaben

Ausgewählte elektronische Geräte von Einfuhrabgaben befreit

Tschadische Regierung schafft Einfuhrzölle und Steuern auf ausgewählte elektronische Einfuhren ab, um die Digitalisierung im Land zu stärken und den Marktzugang zu erleichtern. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die Befreiung gilt ab dem 24. Januar 2022 für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Folgende elektronische Geräte sind von den Einfuhrzöllen und Steuern befreit:

  • Telefonapparate, Smartphones und andere drahtlose Netzwerkgeräte;
  • Tablets und alle Arten von Desktop- und Laptop-Computern;
  • Geräte zum Senden, Übertragen oder Empfangen von Sprache, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Kommunikationsgeräte in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk sowie Router und andere Internetverbindungsgeräte.

Quelle sowie weitere Informationen:

Verordnung Nr. 017/PCMT/PMT/MFB/SG/DGSDDI/2022, Portant exonération des droits et taxes à l'importation des téléphones pour réseaux cellulaires Sans fil (téléphones portables et smartphones de tout type) et les machines automatiques de traitement de l'info

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