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Änderungen im tschechischen Schiedsrecht

Schiedsrichterverzeichnis beim Justizministerium

Die jüngsten Änderungen des tschechischen Gesetzes über das Schiedsverfahren und die Vollstreckung von Schiedssprüchen (Gesetz Nr. 216/1994 Sb., Zákon o rozhodčím řízení a o výkonu rozhodčích nálezů) wurden im tschechischen Gesetzblatt vom 17.1.2012 unter der Nr. 19/2012 Sb. verkündet; sie treten zum 1.4.2012 in Kraft.
Die Neuerungen betreffen unter anderem:

  • Qualifikation und Stellung des Schiedsrichters (vgl. etwa die §§ 4 und 8 neuer Fassung (n.F.))
  • Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 23 n.F.)
  • Schiedsverfahren in Bezug auf Verbraucherverträge (vgl. etwa die neu eingefügten §§ 31 g) und h) sowie 32 Absatz 3)
  • Gerichtliche Aufhebung von Schiedssprüchen (§ 34 Absätze 1 und 2 n.F.)
  • Bestimmungen im Zusammenhang mit der Führung eines Schiedsrichterverzeichnisses (Seznam rozhodců) beim Justizministerium (vgl. die neu eingefügten §§ 35a folgende)
  • Einführung einer Gebühr (Položka 17a) für den Antrag auf gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs im tschechischen Gerichtsgebührengesetz.

Mehr zum Thema alternative Streitbeilegung in Tschechien:

Germany Trade & Invest (26.01.2012)

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