Rechtsmeldung Türkei Berichts- und Sorgfaltspflichten
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Türkei
Verpflichtet sind in erster Linie große Unternehmen – kleine und mittlere Unternehmen sind indirekt betroffen.
28.07.2025
Von Sherif Rohayem | Bonn
Für bestimmte Unternehmen in der Türkei gelten für die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse ESG-Standards – also Standards betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die als Turkey Sustainability Reporting Standards (TSRS) bezeichneten Vorgaben basieren auf den internationalen Standards IFRS S1 (International Reporting Standrads – Prinzipien zur Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit nachhaltiger Unternehmensführung) und IFRS S2 (Standards zur Veröffentlichung von Klima bezogenen Finanzinformationen).
Artikel 88 des türkischen Handelsgesetzes Nr. 6102 hat die Kammer türkischer Wirtschaftsprüfer (KGK) ermächtigt, die TSRS zu erlassen.
Die TSRS definieren Indikatoren und Methoden, die dazu dienen soziale, wirtschaftliche und Umwelteinflüsse von Unternehmen zu messen.
Betroffen von den oben genannten Berichtspflichten sind Unternehmen, die zwei Jahre hintereinander zwei der folgenden drei Kennziffern überschritten haben:
- Gesamtaktiva in Höhe von 500 Millionen türkische Lira (umgerechnet knapp 10,5 Millionen Euro)
- Nettoumsätze von 1 Milliarde türkische Lira (umgerechnet knapp 21 Millionen Euro)
- 250 Beschäftigte.
Kleine und mittlere Unternehmen werden mittelbar von den Berichtspflichten betroffen sein. So befinden sich große Unternehmen oftmals am Ende einer verzweigten Wertschöpfungskette. Um ihre Berichtspflichten zu erfüllen, werden sie die Berichte ihrer Zulieferer einholen müssen.