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Klimaschutz-AtlasKlimagesetze: Bislang mit begrenzter Aussagekraft
Klimaziele sind in zahlreichen Verschriftlichungen bislang niedrig gesteckt und unverbindlich. Ein neues Klimagesetz könnte konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung definieren.
04.09.2023
Von Katrin Pasvantis | Istanbul
Im Januar 2023 hat die Türkei ihren Nationalen Energieplan (2022 bis 2035) und ihre Wasserstoffstrategie veröffentlicht, die durch weitere Vorschriften und Strategien ergänzt werden sollen. Im Jahr 2023 soll das Parlament zudem ein bereits 2021 entwickeltes Klimagesetz ratifizieren. Es soll Regelungen für die Implementierung eines Emissionshandelssystems (ETS) und einer CO2-Bepreisung enthalten.
Geplant sind unter anderem folgende Rechtsvorschriften und Strategien, die den Klimaschutz verbessern sollen:
- 12. Fünfjahresplan (Anfang 2024 bis Ende 2028)
- Langfristige Strategie zur Emissionsreduzierung
- Klimagesetz
- Lokaler Aktionsplan zum Klimawandel (Verordnung)
- Langfristige Klimawandelstrategie
- Strategie und Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
- Strategie für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion
- Strategie und Aktionsplan für nachhaltige, intelligente Mobilität
- Technologie-Roadmap für grünes Wachstum
- Roadmap für emissionsintensive Industrien
- Sekundärrecht für das ETS
- Roadmap und Umsetzungsplan für Technologien zur Kohlendioxidabscheidung und -verwertung
- Roadmap Offshore-Wind
Die größte Veranstaltung zum Klimaschutz in der Türkei war der Klimarat in Konya im Februar 2022, bei dem ein Abschlusspapier mit Empfehlungen erstellt wurde. Ein strittiges Thema ist ein möglicher Braunkohleausstieg. Experten sehen einen schnellen Ausstieg aus der Kohlenutzung als essenziell für die Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2053.
Vorhandene Gesetze und Regelungen bleiben meist vage
Es gibt eine Vielzahl an Klimagesetzen und -vorschriften. Zu den jüngeren zählen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Nr. 5346) und der Aktionsplan zum Green Deal, der die Türkei in Einklang mit dem Green Deal der EU bringen soll. Im November 2022 traten Verordnungsänderungen bei erneuerbaren Energien in Kraft. Diese betreffen vor allem die Energiespeicherung. Die rechtliche Basis für Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz ist das Gesetz Nr. 5627 aus dem Jahre 2007 und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen sowie deren Ergänzungen.
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