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Zollbericht Türkei Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Verbote und Beschränkungen

Die türkische Zollverwaltung prüft sämtliche bestehenden Verbote und Beschränkungen im Auftrag der jeweils zuständigen Kontrollbehörden. Sie nutzt dafür die gängigen Mittel, wie Warenbeschau und Dokumentenkontrolle. Darüber hinaus können die Kontroll-und Marktüberwachungsbehörden auch unmittelbar selbst Kontrollen vornehmen. Dies erfolgt in der Regel zunächst über das elektronische System TAREKS an das sämtliche beteiligte Behörden angeschlossen sind. Sämtliche Kommunikation mit den zuständigen Sachbearbeitern läuft über dieses System. Das Ausmaß von Kontrollen wird durch eine integrierte Risikoanalyse bestimmt. Wenn sämtliche Einfuhrbestimmungen erfüllt sind, wird die Einfuhrgenehmigung durch Vergabe einer Referenznummer erteilt.

Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse

Die Grundsätze der Importpolitik sind festgelegt in dem Ministerratsbeschluss 95/7606 (veröffentlicht am 31.Dezember 1995) in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen des Wirtschaftsministeriums. Nach Artikel 5 des Grundbeschlusses ist die Einfuhr sämtlicher Waren grundsätzlich liberalisiert. Als Einführer können natürliche und juristische Personen auftreten, die im Besitz einer Steuernummer sind (Artikel 8).

Die Importpolitik der Türkei sieht vor, dass die meisten Einfuhrvorschriften jährlich neu zu fassen sind. Auf diese Weise werden die rechtlichen Entwicklungen in der EU, an die sich die Türkei größtenteils anpassen muss, berücksichtigt. Außerdem können sich neue behördliche Zuständigkeiten und Gesetzesänderungen ergeben, die zum Jahreswechsel umgesetzt bzw. neu geregelt werden.

Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2023 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32416 vom 31. Dezember 2023 veröffentlicht.

Importverordnungen

Die Importverordnungen enthalten Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr von Waren für Internationale Ausstellungen, über die Einfuhr von Kriegswaffen, radioaktive Materialien, Süßstoffe, geographische Karten und dergleichen, Waren, die im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems aus Entwicklungsländern eingeführt werden, Land und Luftfahrzeugen, gebrauchten oder erneuerten Waren, Banknoten und Druckpapier für Banknoten, Schusswaffen, Sprengstoffen und Messern, Dual-Use-Gütern, Waren für Arbeitsschutz und –sicherheit, ozonschädigenden Stoffe, Waren, die von öffentlichen Stellen eingeführt werden, Düngemittel sowie Chemikalien, die im Anhang des Chemiewaffenübereinkommens gelistet sind, Waren, für die autonomen Zollaussetzungen gelten, Medizinische Testkits und Waren mit elektronischem Identitätsnachweis IMEI.

Produktkonformitätserlasse

Die Produktkonformitätserlasse enthalten Bestimmungen, die im Hinblick auf Verbraucherschutz und Qualitätssicherung zu beachten sind. Betroffen sind Calciumcarbide, Zündhölzer, Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben, bestimmte Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk, bestimmte Garne aus Baumwolle, bestimmte Glaswaren für Kinder, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, bestimmte Waren aus nichtrostendem Stahl, Rohre und Profile aus Eisen oder Stahl und anderen Metallen Rohrformstücke, Waren aus Aluminium für Tabletten, bestimmte Schrauben und Gewinde, bestimmte Maschinen und Apparate, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Einwegfeuerzeuge, Abfallstoffe, bestimmte Chemikalien, Lebende Tiere, Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs, Lebens- und Futtermittel, bestimmte Chemikalien, feste Brennstoffe, Telekommunikationsgeräte, CE-kennzeichnungspflichtige Produkte, Spielwaren und Musikinstrumente, persönliche Schutzausrüstung, Schreibwaren und Hygieneartikel, Baustoffe, Batterien und Akkumulatoren, medizinische Geräte, Textilien und Lederwaren, Tabakwaren und Alkoholika, Impfstoffe, Diagnostika, Zahncreme, Trinkwasser, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Schrott- und metallische Abfallstoffe sowie bestimmte, sicherheitsrelevante Kraftfahrzeugteile wie Sicherheitsglas, Reflektoren, Beleuchtung und Sicherheitsgurte.

Die Verordnungen regeln die Genehmigungsverfahren, die bereits vor der Einfuhr erfolgen müssen. Sie verweisen auch auf weitere türkische Gesetze und Vorschriften, die beachtet werden müssen. Diese sind häufig aber nicht immer mit EU-Vorschriften identisch. Sie regeln detailliert, welche Anforderungen eine Ware und gegebenenfalls die Verpackung/Kennzeichnung erfüllen müssen, um auf den türkischen Markt gebracht werden zu dürfen.

Wird eine Ware durch eine oder mehrere Produktsicherheits-Einfuhrverordnung(en) erfasst, müssen Importeure vor der Abgabe einer Zollanmeldung ein Antrag auf Einfuhrerlaubnis bei der zuständigen Kontrollbehörde stellen und zu diesem Zweck teilweise umfangreiche Daten über elektronische Meldesysteme wie TAREKS, IRIS, GGBS oder in Papierform vorlegen. Die Zollstellen erfüllen lediglich eine Stopp-Funktion. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen nicht dafür zuständig, die Konformität einer Ware zu überprüfen oder zu bewerten. Dies ist Aufgabe des jeweils zuständigen Ministeriums, das auf die zum Teil sehr technischen Vorschriften spezialisiert ist. Aus diesem Grund ist es nicht zu empfehlen, produktspezifische Detailfragen, wie z.B. die Anforderung an Konformitäts- oder Analysezertifikate, mit einer Spedition oder Zollagentur abzuklären, weil diese in der Regel auf die zollrechtliche Anmeldung von Waren spezialisiert sind und nicht über das notwendige produktsicherheitsrechtliche Spezialwissen verfügen. In komplizierten Fällen sollten daher entsprechende Fachleute hinzugezogen werden, wie es von seriösen Speditionen/Zollagenturen grundsätzlich gemacht wird.

Nähere Informationen zu den einzelnen Verordnungen sowie Erläuterungen zu den Verfahrensabläufen in deutscher Sprache finden Sie im GTAI Bericht vom 20. März 2024.

 

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